ANHANG VO (EU) 2020/1229

Matrix für die Bewertung der Datenvollständigkeit und Kategorien für Ablehnungen

Tabelle 1

Matrix für die Bewertung der Datenvollständigkeit

Input 1: Anteil der als „ND1” ausgewiesenen Felder
Input 1 = 0 % 0 % < Input 1 ≤ 10 % 10 % < Input 1 ≤ 30 % Input 1 > 30 %
Input 2: Anteil der als „ND2” , „ ND3” , oder „ND4-YYYY-MM-DD” ausgewiesenen Felder Input 2 = 0 % A1 B1 C1 D1
0 % < Input 2 ≤ 20 % A2 B2 C2 D2
20 % < Input 2 ≤ 40 % A3 B3 C3 D3
Input 2 > 40 % A4 B4 C4 D4

Tabelle 2

Kategorien für Ablehnungen

Kategorien für Ablehnungen Grund
Schema Schema nicht vorschriftsmäßig
Berechtigung Die meldende Einrichtung ist nicht zur Meldung im Namen des Originators, des Sponsors oder der Verbriefungszweckgesellschaft berechtigt.
Logik Der Positionscode entspricht nicht den verfügbaren Werten in Tabelle 3 des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission.
Geschäft Die Datenübermittlung entspricht in einem oder mehreren Punkten nicht den Vorgaben.
Repräsentativität Ablehnung der Datenübermittlung nach Artikel 4 Absatz 6.

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