Präambel VO (EU) 2020/125
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012(1), insbesondere auf Artikel 344 Absatz 1 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Um sicherzustellen, dass die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2014 der Kommission(2) verzeichneten Aktienindizes weiterhin die Bedingungen erfüllen, unter denen ihr spezifisches Risiko außer Betracht bleiben kann, wurden die relevanten Indizes vor dem Hintergrund der aktuellsten verfügbaren Daten — die sich auf das Jahr 2018 beziehen — neu bewertet. In Anbetracht dieser Neubewertung ist es erforderlich, das Verzeichnis der relevanten angemessen breit gestreuten Indizes zu aktualisieren.
- (2)
- Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorgelegt wurde.
- (3)
- Die erforderlichen Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2014 resultieren nicht aus erheblichen Änderungen der angewandten Bewertungsmethodik. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat keine öffentliche Konsultation oder Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, da eine solche Konsultation oder Analyse im Verhältnis zum Anwendungsbereich und zu den Auswirkungen des betreffenden Entwurfs technischer Durchführungsstandards unverhältnismäßig wäre.
- (4)
- Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2014 der Kommission vom 4. September 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf relevante angemessen breit gestreute Indizes gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 265 vom 5.9.2014, S. 3).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.