Artikel 3 VO (EU) 2020/1272
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1 Absätze 1, 3 und 4 sowie Artikel 2 sind jedoch ab dem 21. Juli 2019 anwendbar.
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