ANHANG VO (EU) 2020/1291

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware (ein sogenanntes „Anschlussgehäuse” ) in Form eines rechteckigen hohlen Kastens aus Kunststoffen mit Abmessungen von etwa 60 × 190 × 170 mm.

Die Ware ist dazu bestimmt, bei elektronischen Steuerungsmodulen in verschiedenen Arten von Fahrzeugen oder Maschinen als Gehäuse verwendet zu werden, um elektronische Kontakte physisch vor Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen.

Siehe Abbildung (*).

3926 90 97

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 3926 90 und 3926 90 97.

Eine Einreihung in die Position 8536 als „elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen” ist ausgeschlossen, da es sich bei der betreffenden Ware lediglich um ein Gehäuse handelt, das keine Verbinder oder Kontakte oder entsprechende Vorrichtungen umfasst (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8536, Teil III Buchstabe C).

Die Ware gilt nicht als Teil einer Maschine im Sinne der Anmerkung 2 Buchstabe b zu Abschnitt XVI, da sie für die Funktion des Verbinders oder Kontakts oder der entsprechenden Vorrichtung nicht notwendig ist, sondern diese lediglich verbessert. Eine Einreihung in die Position 8538 als Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8536 bestimmt, ist daher ausgeschlossen.

Die Ware gilt nicht als Isolierteil für elektrische Apparate der Position 8547, da sie nicht speziell zu Isolierzwecken, sondern zum Schutz elektrischer Anschlüsse bestimmt ist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8547, Teil A).

Die Ware ist folglich nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoffe) in den KN-Code 3926 90 97 als andere Ware aus Kunststoffen einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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