Artikel 4 VO (EU) 2020/1303

Alternative Clearingdienste von anderen CCPs

(1) Bei der Bewertung des in Artikel 25 Absatz 2a Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genannten Kriteriums prüft die ESMA, ob in der Union niedergelassene Clearingmitglieder und Kunden Zugang zu einigen oder allen von einer CCP über andere CCPs erbrachten Clearingdiensten haben und ob diese CCPs gemäß den Artikeln 14 und 25 der genannten Verordnung zugelassen oder anerkannt sind.

(2) Findet einer der in Artikel 6 genannten Indikatoren Anwendung, so prüft die ESMA zusätzlich zu den in Absatz 1 aufgeführten Elementen auch, ob sich die von der CCP erbrachten Dienstleistungen auf eine Derivatekategorie beziehen, die der Clearingpflicht gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 unterliegt.

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