ANHANG VO (EU) 2020/1317
Warenbeschreibung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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36020000 |
Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 36020000. Das anionische Polymer wird der Ware zugesetzt, um ihr eine geringere Dichte und eine höhere Ölabsorptionsfähigkeit zu verleihen; dies sind wichtige Eigenschaften, damit das poröse Granulat besser als Grundstoff für die Herstellung von ANFO-Sprengstoffen (Sprengstoffe aus Ammoniumnitrat und Mineralöl) genutzt werden kann. Durch die Oberflächenbehandlung des porösen Granulats in Form einer Beschichtung wird das Ammoniumnitrat stabilisiert und eine unerwünschte Wasserabsorption verhindert, welche die Fähigkeit zur Absorption von Mineralöl unterbindet/verringert, die wiederum ein wesentliches Merkmal eines wirkungsvollen ANFO-Sprengstoffs ist. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale ist die Ware daher als zubereiteter Sprengstoff in die Position 3602 einzureihen (siehe auch die HS-Einreihungsauffassung (Avis) 3602.00/2). Eine Einreihung in die Position 3102 ist ausgeschlossen, da die Ware zur Verwendung als Grundstoff für Sprengstoffe speziell zubereitet und formuliert wurde. Weder das anionische Polymer noch die Beschichtung sind für die Verwendung als Düngemittel technisch relevant. Die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 31 sind somit nicht erfüllt. Daher ist die Ware in den KN-Code 36020000 als „Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver” einzureihen. |
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36020000 |
Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 36020000. Das Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure wird der Ware zugesetzt, um ihr eine geringere Dichte und eine höhere Ölabsorptionsfähigkeit zu verleihen; dies sind wichtige Eigenschaften, damit das poröse Granulat besser als Grundstoff für die Herstellung von ANFO-Sprengstoffen genutzt werden kann. Durch die Oberflächenbehandlung des porösen Granulats in Form einer Beschichtung wird das Ammoniumnitrat stabilisiert und eine unerwünschte Wasserabsorption verhindert, welche die Fähigkeit zur Absorption von Mineralöl unterbindet/verringert, die wiederum ein wesentliches Merkmal eines wirkungsvollen ANFO-Sprengstoffs ist. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale ist die Ware daher als zubereiteter Sprengstoff in die Position 3602 einzureihen (siehe auch die HS-Einreihungsauffassung (Avis) 3602.00/1). Eine Einreihung in die Position 3102 ist ausgeschlossen, da die Ware zur Verwendung als Grundstoff für Sprengstoffe speziell zubereitet und formuliert wurde. Weder die verschiedenen Zusatzstoffe noch die Beschichtung sind für die Verwendung dieses zubereiteten Ammoniumnitrats als Düngemittel technisch relevant. Die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 31 sind somit nicht erfüllt. Daher ist die Ware in den KN-Code 36020000 als „Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver” einzureihen. |
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