ANHANG VO (EU) 2020/1361
In Nummer 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 wird die zweite Spalte „Bezeichnung ” wie folgt geändert:
- a)
-
Der Eintrag für Malus Mill. erhält folgende Fassung:
Malus Mill., ausgenommen ein- bis zweijährige ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln der Art Malus domestica mit Ursprung in Serbien;
- b)
-
der Eintrag für Acer L erhält folgende Fassung:
Acer L., ausgenommen ein- bis dreijährige ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln, ohne Blätter, der Arten Acer japonicum Thunberg, Acer palmatum Thunberg und Acer shirasawanum Koidzumi mit Ursprung in Neuseeland.
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