Artikel 1 VO (EU) 2020/1379

(1) Der im Anhang genannte, aus Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnene Stoff L-Cystin, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

(2) Der im Anhang genannte, aus Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnene Stoff L-Cystin, der der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Aromastoffe” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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