ANHANG VO (EU) 2020/1379

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c392 L-Cystin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Cystin von 98 %

Alle Tierarten
1.
L-Cystin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff kann auch über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischung operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischung eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
4.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
5.
Obligatorischer Hinweis auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischung:

Die Supplementierung mit L-Cystin hat in Abhängigkeit vom Bedarf der Zieltiere an schwefelhaltigen Aminosäuren und vom Gehalt an anderen schwefelhaltigen Aminosäuren in der Ration zu erfolgen.
-
Bei der Supplementierung mit L-Cystin, insbesondere über das Tränkwasser, sollten alle Aminosäuren in der Tiernahrung berücksichtigt werden, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.

22.10.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Fermentierung mit Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnenes L-Cystin

IUPAC-Bezeichnung: (2R)-2-Amino-3-[(2R)-2-amino-3-hydroxy-3-oxopropyl]disulfanyl-propionsäure

CAS-Nummer: 56-89-3

Chemische Formel: C6H12N2O4S2

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von L-Cystin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-cystine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifzierung von Cystin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) gemäß der Beschreibung in EN ISO 17180

Zur Quantifizierung von Cystin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (2) (Anhang III Teil F)

Zur Quantifizierung von Cystin in Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) gemäß der Beschreibung in EN ISO 13903 oder in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III Teil F)

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
3c392 L-Cystin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Cystin von 98 %

Alle Tierarten
1.
L-Cystin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    „Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett von Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischung eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
22.10.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Fermentierung mit Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnenes L-Cystin

IUPAC-Bezeichnung: (2R)-2-Amino-3-[(2R)-2-amino-3-hydroxy-3-oxopropyl]disulfanyl-propionsäure

CAS-Nummer: 56-89-3

Chemische Formel: C6H12N2O4S2

Analysemethode (3)

Zur Bestimmung von L-Cystin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-cystine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifzierung von Cystin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) gemäß der Beschreibung in EN ISO 17180

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

(2)

ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1.

(3)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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