ANHANG VO (EU) 2020/1396

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b02012 Geraniol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Geraniol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Geraniol

Hergestellt durch fraktionierte Destillation eines ätherischen Öls oder durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C10H18O

CAS-Nummer: 106-24-1

FLAVIS-Nr.: 02.012

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Geraniol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 25 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b02029 3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C15H26O

CAS-Nummer: 4602-84-0

FLAVIS-Nr.: 02.029

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b02058 (Z)-Nerol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

(Z)-Nerol

Charakterisierung des Wirkstoffs

(Z)-Nerol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C10H18O

CAS-Nummer: 106-25-2

FLAVIS-Nr.: 02.058

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von (Z)-Nerol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b05020 Citral

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Citral

Charakterisierung des Wirkstoffs

Citral

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C10H16O

CAS-Nummer: 5392-40-5

FLAVIS-Nr.: 05.020

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Citral im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 25 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09011 Geranylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Geranylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Geranylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C12H20O2

CAS-Nummer: 105-87-3

FLAVIS-Nr.: 09.011

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Geranylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09048 Geranylbutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Geranylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Geranylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C14H24O2

CAS-Nummer: 106-29-6

FLAVIS-Nr.: 09.048

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Geranylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09076 Geranylformiat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Geranylformiat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Geranylformiat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 94 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C11H18O2

CAS-Nummer: 105-86-2

FLAVIS-Nr.: 09.076

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Geranylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09128 Geranylpropionat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Geranylpropionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Geranylpropionat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C13H22O2

CAS-Nummer: 105-90-8

FLAVIS-Nr.: 09.128

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Geranylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09169 Nerylpropionat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nerylpropionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nerylpropionat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C13H22O2

CAS-Nummer: 105-91-9

FLAVIS-Nr.: 09.169

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Nerylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09212 Nerylformiat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nerylformiat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nerylformiat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C11H18O2

CAS-Nummer: 2142-94-1

FLAVIS-Nr.: 09.212

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Nerylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09213 Nerylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nerylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nerylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 93 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C12H20O2

CAS-Nummer: 141-12-8

FLAVIS-Nr.: 09.213

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Nerylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Einzel- und Mischfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09424 Nerylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Nerylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Nerylisobutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C14H24O2

CAS-Nummer: 2345-24-6

FLAVIS-Nr.: 09.424

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Nerylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09431 Geranylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Geranylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Geranylisobutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C14H24O2

CAS-Nummer: 2345-26-8

FLAVIS-Nr.: 09.431

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Geranylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030
2b09692 Prenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Prenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Prenylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C7H12O2

CAS-Nummer: 1191-16-8

FLAVIS-Nr.: 09.692

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Prenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere
1.
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 1 mg/kg überschreitet.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030

Fußnote(n):

(1)

= Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

© Europäische Union 1998-2021

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