Kennnummer des Zusatzstoffs
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Name des Zulassungsinhabers
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Zusatzstoff
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Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode
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Tierart oder Tierkategorie
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Höchstalter
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Mindestgehalt
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Höchstgehalt
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Sonstige Bestimmungen
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Geltungsdauer der Zulassung
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mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
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Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
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2b02012 |
— |
Geraniol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Geraniol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Geraniol
Hergestellt durch fraktionierte Destillation eines ätherischen Öls oder durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H18O
CAS-Nummer: 106-24-1
FLAVIS-Nr.: 02.012
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Geraniol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg”
-
5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 25 mg/kg überschreitet.
-
6.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b02029 |
— |
3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C15H26O
CAS-Nummer: 4602-84-0
FLAVIS-Nr.: 02.029
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
-
5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b02058 |
— |
(Z)-Nerol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
(Z)-Nerol
Charakterisierung des Wirkstoffs
(Z)-Nerol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H18O
CAS-Nummer: 106-25-2
FLAVIS-Nr.: 02.058
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von (Z)-Nerol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
-
5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b05020 |
— |
Citral |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citral
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citral
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C10H16O
CAS-Nummer: 5392-40-5
FLAVIS-Nr.: 05.020
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Citral im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg”
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5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 25 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09011 |
— |
Geranylacetat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Geranylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Geranylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C12H20O2
CAS-Nummer: 105-87-3
FLAVIS-Nr.: 09.011
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Geranylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09048 |
— |
Geranylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Geranylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Geranylbutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C14H24O2
CAS-Nummer: 106-29-6
FLAVIS-Nr.: 09.048
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Geranylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
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Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09076 |
— |
Geranylformiat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Geranylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Geranylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 94 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C11H18O2
CAS-Nummer: 105-86-2
FLAVIS-Nr.: 09.076
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Geranylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09128 |
— |
Geranylpropionat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Geranylpropionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Geranylpropionat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C13H22O2
CAS-Nummer: 105-90-8
FLAVIS-Nr.: 09.128
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Geranylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
-
5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09169 |
— |
Nerylpropionat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Nerylpropionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Nerylpropionat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C13H22O2
CAS-Nummer: 105-91-9
FLAVIS-Nr.: 09.169
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Nerylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
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Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09212 |
— |
Nerylformiat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Nerylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Nerylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C11H18O2
CAS-Nummer: 2142-94-1
FLAVIS-Nr.: 09.212
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Nerylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
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1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09213 |
— |
Nerylacetat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Nerylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Nerylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 93 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C12H20O2
CAS-Nummer: 141-12-8
FLAVIS-Nr.: 09.213
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Nerylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
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Auf dem Etikett der Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Einzel- und Mischfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09424 |
— |
Nerylisobutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Nerylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Nerylisobutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C14H24O2
CAS-Nummer: 2345-24-6
FLAVIS-Nr.: 09.424
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Nerylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
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Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09431 |
— |
Geranylisobutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Geranylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Geranylisobutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C14H24O2
CAS-Nummer: 2345-26-8
FLAVIS-Nr.: 09.431
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Geranylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
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— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
-
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”
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5.
-
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 5 mg/kg überschreitet.
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6.
-
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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2b09692 |
— |
Prenylacetat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Prenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Prenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel: C7H12O2
CAS-Nummer: 1191-16-8
FLAVIS-Nr.: 09.692
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Prenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten außer Meerestiere |
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1.
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Der Zusatzstoff ist dem Futtermittel als Aromastoff-Vormischung beizugeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg”
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5.
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Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % 1 mg/kg überschreitet.
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6.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
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26.10.2030
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