ANHANG VO (EU) 2020/1397

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c381 L-Isoleucin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Isoleucin von 93,4 % (in der Trockensubstanz)

Alle Tierarten
1.
L-Isoleucin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung und in Wasser anzugeben.
3.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
4.
Obligatorischer Hinweis auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischung:

„Bei der Supplementierung mit L-Isoleucin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”

Gehalt an L-Isoleucin

5.
Der Endotoxingehalt des Zusatzstoffs und sein Staubbildungspotenzial müssen eine Endotoxin-Exposition von höchstens 1600 IE Endotoxinen/m3 Luft gewährleisten (3).
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischung operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischung eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
26. Oktober 2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Fermentierung mit Escherichia coli FERM ABP-10641 gewonnenes L-Isoleucin

IUPAC-Bezeichnung: (2S,3S)-2-Amino-3-methylpentansäure

Chemische Formel: C6H13NO2

CAS-Nummer: 73-32-5

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von L-Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-isoleucine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifizierung von Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (2) (Anhang III Teil F)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Misch- und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

3c383 L-Isoleucin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Isoleucin von 90 %

Alle Tierarten
1.
L-Isoleucin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung und in Wasser anzugeben.
3.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
4.
Obligatorischer Hinweis auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischung:

„Bei der Supplementierung mit L-Isoleucin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”

Gehalt an L-Isoleucin

26. Oktober 2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum KCCM 80189 gewonnenes L-Isoleucin

IUPAC-Bezeichnung: (2S,3S)-2-Amino-3-methylpentansäure

Chemische Formel: C6H13NO2

CAS-Nummer: 73-32-5

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von L-Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-isoleucine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifizierung von Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Misch- und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
3c381 L-Isoleucin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Isoleucin von 93,4 % (in der Trockensubstanz)

Alle Tierarten
1.
L-Isoleucin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben: „Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg”
5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
6.
Der Endotoxingehalt des Zusatzstoffs und sein Staubbildungspotenzial müssen eine Endotoxin-Exposition von höchstens 1600 IE Endotoxinen/m3 Luft gewährleisten(3).
7.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischung operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischung eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
26. Oktober 2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Fermentierung mit Escherichia coli FERM ABP-10641 gewonnenes L-Isoleucin

IUPAC-Bezeichnung: (2S,3S)-2-Amino-3-methylpentansäure

Chemische Formel: C6H13NO2

CAS-Nummer: 73-32-5

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von L-Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-isoleucine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifizierung von Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

Zur Quantifizierung von Isoleucin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1).

(3)

Die Exposition wurde auf der Grundlage des Endotoxingehalts und des Staubbildungspotenzials des Zusatzstoffs gemäß der von der EFSA angewandten Methode berechnet (EFSA Journal 2020;18(2):6022); Analysemethode: Europäisches Arzneibuch 2.6.14 (bakterielle Endotoxine).

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