ANHANG VO (EU) 2020/1398

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer
4a1704 All-Technology Ireland Ltd.

Saccharomyces cerevisiae

CBS 493.94

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae CBS 493.94 mit mindestens:

1 × 109 KBE/g Zusatzstoff

Pulver und Granulat

Pferde - 1,6 × 109 -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu tragen.
26.10.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Saccharomyces cerevisae CBS 493.94

Analysemethode (1)

Auszählung: Plattengussverfahren

unter Verwendung eines Hefeextrakt-Glucose-Chloramphenicol-Agars

(EN 15789:2009)

Identifikation: PCR-Verfahren

(Polymerase-Kettenreaktion) (CEN/TS 15790:2008)

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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