ANHANG VO (EU) 2020/1399

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethoden Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Antioxidationsmittel
1b320 Butylhydroxyanisol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Butylhydroxyanisol (BHA)

(≥ 98,5 %)

Wachsartige, feste Form

Alle Tierarten außer Katzen 150
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2.
BHA kann in Verbindung mit Butylhydroxytoluol (BHT) bis zu einem Gehalt von 150 mg Mischung/kg Alleinfuttermittel verwendet werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
26.10.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

Mischung aus:

2-tert-butyl-4-hydroxyanisol

3-tert-butyl-4-hydroxyanisol (≥ 85 %)

CAS-Nr.: 25013-16-5

C11H16O2

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung von BHA im Futtermittelzusatzstoff:

Gas-Chromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (FCC7-Methode)

Zur Quantifizierung von BHA in Vormischungen und Futtermitteln:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie gekoppelt mit UV-/Diodenarray-Detektion (RP-HPLC-UV/DAD, 285 nm)

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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