Präambel VO (EU) 2020/1413
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006(1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die schwedische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält einen falschen Wert in Anhang I Tabelle 4.1.0 Buchstabe b Ziffer iii Kategorie Chronisch 3 Zeile 1 und 2.
- (2)
- Die schwedische Sprachfassung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1.
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