ANHANG VO (EU) 2020/1418

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Gesamtcarotinoide im Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe. ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben
2a160c Verseifter Paprikaextrakt (Capsanthin)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Capsanthinreicher verseifter Extrakt aus getrockneten Früchten von Capsicum annuum L.

Benzen ≤ 2 mg/kg

Hexan ≤ 130 mg/kg

Capsaicin ≤ 250 mg/kg

Masthühner - - 40
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs und auf dem Etikett der Vormischungen ist der Gesamtgehalt an Carotinoiden im Zusatzstoff anzugeben.
3.
Verseifter Paprikaextrakt (Capsanthin) ist als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr zu bringen und zu verwenden.
4.
Die Mischung aus verseiftem Paprikaextrakt (Capsanthin) und anderen zugelassenen Carotinoiden und/oder Xanthophyllen darf einen Gesamtgehalt an Carotinoiden und/oder Xanthophyllen von 80 mg/kg Alleinfuttermittel nicht überschreiten.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen.
27.10.2030
Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung - - 40
Legehennen - - 40

Charakterisierung des Wirkstoffs:

Verseifter Extrakt aus getrockneten Früchten von C. annuum L.

Gesamtgehalt an Carotinoiden: 25–90 g/kg

Capsanthin ≥ 35 % der Carotinoide insgesamt

CAS-Nummer von Capsanthin: 465-42-9

Einecs von Capsanthin: 207-364-1

viskose Paste

Legegeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung - - 40

Analysemethode (1):

Zur Bestimmung von Capsanthin im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln:

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit VIS-Detektion (HPLC-VIS)

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Carotinoiden und Xanthophyllen im Futtermittelzusatzstoff:

Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission mit Bezug auf die Monografie Nr. 5 (2008) der FAO JECFA paprika

extract, Combined Compendium for Food Additive Specifications

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Carotinoiden und Xanthophyllen in Vormischungen und Futtermitteln:

Flüssigkeitschromatografie mit VIS-Detektion (LC-VIS) — amtliche AOAC-Methode

970.64

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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