Artikel 1 VO (EU) 2020/1431
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Teil I wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- 20110 EUR wird ersetzt durch 20780 EUR;
- b)
- 13520 EUR wird ersetzt durch 13970 EUR.
- 2.
-
In Teil II wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satz wird 44340 EUR ersetzt durch 45810 EUR;
- b)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- i)
- 17740 EUR wird ersetzt durch 18330 EUR;
- ii)
- 7510 EUR wird ersetzt durch 7760 EUR;
- c)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- i)
- 26600 EUR wird ersetzt durch 27480 EUR;
- ii)
- 11260 EUR wird ersetzt durch 11630 EUR.
- 3.
-
In Teil III wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
-
Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- 184600 EUR wird ersetzt durch 190740 EUR;
- ii)
- 40020 EUR wird ersetzt durch 41350 EUR;
- iii)
- 304660 EUR wird ersetzt durch 314790 EUR;
- b)
-
Unterabsatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- In Buchstabe a wird 123060 EUR ersetzt durch 127150 EUR;
- ii)
- in Buchstabe b wird 149740 EUR ersetzt durch 154730 EUR;
- iii)
- in Buchstabe c wird 176420 EUR ersetzt durch 182290 EUR;
- iv)
- in Buchstabe d wird 203090 EUR ersetzt durch 209840 EUR;
- c)
-
Unterabsatz 4 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- i)
- 1030 EUR wird ersetzt durch 1070 EUR;
- ii)
- 2050 EUR wird ersetzt durch 2110 EUR;
- iii)
- 3100 EUR wird ersetzt durch 3200 EUR.
- 4.
- In Teil IV Nummer 1 wird „69 EUR” ersetzt durch „71 EUR” .
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.