Artikel 1 VO (EU) 2020/1471

Für die zulasten des Rechnungsjahres 2021 des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zu verbuchenden Ausgaben für die Finanzierungskosten der aus den Mitgliedstaaten stammenden Mittel für den Ankauf der Interventionserzeugnisse werden die Zinssätze gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 906/2014 in Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a derselben Verordnung auf 0 % festgesetzt.

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