Artikel 1 VO (EU) 2020/149

Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppen „Darmflorastabilisatoren” für Lämmer und „Verdaulichkeitsförderer” für Pferde einzuordnen ist, wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.

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