Präambel VO (EU) 2020/1505
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
- (2)
- Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Wechsel auf Ministerebene sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu 18 Personen, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt sind, sollten ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht werden.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
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