ANHANG VO (EU) 2020/1510

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b02017 - Cinnamylalkohol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Cinnamylalkohol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cinnamylalkohol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C9H10O

CAS-Nummer: 104-54-1

FLAVIS-Nr.: 02.017

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Cinnamylalkohol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b02031 - 3-Phenylpropan-1-ol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Phenylpropan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Phenylpropan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C9H12O

CAS-Nummer: 122-97-4

FLAVIS-Nr.: 02.031

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Phenylpropan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b05038 - 2-Phenylpropanal

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Phenylpropanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Phenylpropanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C9H10O

CAS-Nummer: 93-53-8

FLAVIS-Nr.: 05.038

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Phenylpropanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:

für Katzen: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

1 mg/kg für Katzen,

5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.

5.
Auf dem Etikett von Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:

1 mg/kg für Katzen,

5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.

6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
8.11.2030
2b05045 - 3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C13H18O

CAS-Nummer: 103-95-7

FLAVIS-Nr.: 05.045

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b05050 - alpha-Methylzimtaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

alpha-Methylzimtaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

alpha-Methylzimtaldehyd

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C10H10O

CAS-Nummer: 101-39-3

FLAVIS-Nr.: 05.050

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von alpha-Methylzimtaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b05080 - 3-Phenylpropanal

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Phenylpropanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Phenylpropanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C9H10O

CAS-Nummer:104-53-0

FLAVIS-Nr.: 05.080

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Phenylpropanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b08022 - Zimtsäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zimtsäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Zimtsäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C9H8O2

CAS-Nummer: 621-82-9

FLAVIS-Nr.: 08.022

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Zimtsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09018 - Cinnamylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Cinnamylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cinnamylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C11H12O2

CAS-Nummer: 103-54-8

FLAVIS-Nr.: 09.018

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Cinnamylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09053 - Cinnamylbutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Cinnamylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cinnamylbutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C13H16O2

CAS-Nummer: 103-61-7

FLAVIS-Nr.: 09.053

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Cinnamylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09428 - 3-Phenylpropylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Phenylpropylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Phenylpropylisobutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C13H18O2

CAS-Nummer: 103-58-2

FLAVIS-Nr.: 09.428

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Phenylpropylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durchHaut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09459 - Cinnamylisovalerat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Cinnamylisovalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cinnamylisovalerat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C14H18O2

CAS-Nummer: 140-27-2

FLAVIS-Nr.: 09.459

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Cinnamylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09470 - Cinnamylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Cinnamylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Cinnamylisobutyrat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C13H16O2

CAS-Nummer: 103-59-3

FLAVIS-Nr.: 09.470

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Cinnamylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09730 - Ethylcinnamat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylcinnamat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylcinnamat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C11H12O2

CAS-Nummer: 103-36-6

FLAVIS-Nr.: 09.730

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Ethylcinnamat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09740 - Methylcinnamat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylcinnamat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylcinnamat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C10H10O2

CAS-Nummer: 103-26-4

FLAVIS-Nr.: 09.740

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Methylcinnamat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030
2b09742 - Isopentylcinnamat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isopentylcinnamat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isopentylcinnamat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung

Chemische Formel: C14H18O2

CAS-Nummer: 7779-65-9

FLAVIS-Nr.: 09.742

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isopentylcinnamat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten außer Meerestiere - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg”

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
8.11.2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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