ANHANG VO (EU) 2020/1511

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 102 zu Chlortoluron wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 103 zu Cypermethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 104 zu Daminozid wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 107 zu MCPA wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 108 zu MCPB wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 119 zu Indoxacarb wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 160 zu Prosulfocarb wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 161 zu Fludioxonil wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 162 zu Clomazon wird das Datum durch 31. Oktober 2021 ersetzt;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 169 zu Amidosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 170 zu Nicosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 171 zu Clofentezin wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 172 zu Dicamba wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 173 zu Difenoconazol wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 176 zu Lenacil wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 178 zu Picloram wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 180 zu Bifenox wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(21)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 181 zu Diflufenican wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(22)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 182 zu Fenoxaprop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(23)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 183 zu Fenpropidin wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(24)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 186 zu Tritosulfuron wird das Datum durch 30. November 2021 ersetzt;
(25)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 289 zu Triflusulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(26)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 292 zu Schwefel wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt;
(27)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 294 zu Paraffinölen wird das Datum durch 31. Dezember 2021 ersetzt.

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