Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/154
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Januar 2020
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Janusz Wojciechowski
Mitglied der Kommission
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