Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/154

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Januar 2020

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Janusz Wojciechowski

Mitglied der Kommission

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