Artikel 2 VO (EU) 2020/1566

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 17. Mai 2021 in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt wurden.

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