ANHANG VO (EU) 2020/157

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe. i) Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen
2a102 Tartrazin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Tartrazin wird als Stoff mit Natriumsalz als Hauptbestandteil beschrieben.

Feste Form.

Charakterisierung des Wirkstoffs als Natriumsalz

Tartrazin besteht im Wesentlichen aus Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfonatophenyl)-4-(4-sulfonatophenylazo)-H-pyrazol-3-carboxylat und sonstigen Farbstoffen zusammen mit Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen.

Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.

Chemische Formel: C16H9N4Na3O9S2

Feste Form hergestellt durch chemische Synthese

CAS-Nummer: 1934-21-0

Reinheitskriterien:

Farbstoff berechnet als das Natriumsalz: ≥ 85 % (bei der Prüfung)

Sonstige Farbstoffe: ≤ 1 %

Andere organische Verbindungen als Farbstoffe ≤ 0,5 %:

4-Hydrazinbenzol-sulfonsäure;

4-Aminobenzol-1-sulfonsäure;

5-Oxo-1-(4-sulfophenyl)-2-pyrazolin-3-carbonsäure;

4,4′-Diazoaminodi(benzolsulfonsäure);

Tetrahydroxybernsteinsäure

Unsulfonierte primäre aromatische Amine: ≤ 0,01 %

Durch Ether extrahierbare Bestandteile ≤ 0,2 % unter neutralen Bedingungen

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung des Gesamtfarbstoffgehalts von Tartrazin im Futtermittelzusatzstoff:

Spektrofotometrie bei 426 nm (FAO JECFA monographs No. 1, Vol. 4 und Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission).

Zur Quantifizierung von Tartrazin im Futtermittel:

Hochleistungsflüssigchromatografie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS)

Katzen 433
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.
26.2.2030
Hunde 520
Kleine Nagetiere 2000
Körner fressende Ziervögel 63
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe. iii) Stoffe, die die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen
2a102 Tartrazin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Tartrazin wird als Stoff mit Natriumsalz als Hauptbestandteil beschrieben.

Feste Form.

Charakterisierung des Wirkstoffs als Natriumsalz

Tartrazin besteht im Wesentlichen aus Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfonatophenyl)-4-(4-sulfonatophenylazo)-H-pyrazol-3-carboxylat und sonstigen Farbstoffen zusammen mit Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen.

Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.

Chemische Formel: C16H9N4Na3O9S2

Feste Form hergestellt durch chemische Synthese

CAS-Nummer: 1934-21-0

Reinheitskriterien:

Farbstoff berechnet als das Natriumsalz: ≥ 85 % (bei der Prüfung)

Sonstige Farbstoffe: < 1 %

Andere organische Verbindungen als Farbstoffe ≤ 0,5 %:

4-Hydrazinbenzol-sulfonsäure;

4-Aminobenzol-1-sulfonsäure;

5-Oxo-1-(4-sulfophenyl)-2-pyrazolin-3-carbonsäure;

4,4′-Diazoaminodi(benzolsulfonsäure);

Tetrahydroxybernsteinsäure

Unsulfonierte primäre aromatische Amine: ≤ 0,01 %

Durch Ether extrahierbare Bestandteile ≤ 0,2 % unter neutralen Bedingungen

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung des Gesamtfarbstoffgehalts von Tartrazin im Futtermittelzusatzstoff:

Spektrofotometrie bei 426 nm (FAO JECFA monographs No. 1, Vol. 4 und Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission).

Zur Quantifizierung von Tartrazin im Futtermittel

Hochleistungsflüssigchromatografie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS)

Zierfische 1924
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.
26.2.2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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