Präambel VO (EU) 2020/1578

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/1755 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 1. Oktober 2015 die Verordnung (EU) 2015/1755 angenommen.
(2)
Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Angaben zu zwei natürlichen Personen in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 geändert werden.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 1.

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