Präambel VO (EU) 2020/1578
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/1755 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 1. Oktober 2015 die Verordnung (EU) 2015/1755 angenommen.
- (2)
- Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Angaben zu zwei natürlichen Personen in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 geändert werden.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 1.
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