Artikel 13 VO (EU) 2020/1579

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021, ausgenommen Artikel 12, der vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 gilt.

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