ANHANG VO (EU) 2020/16

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Nicotinamid-Ribosidchlorid Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Nicotinamid-Ribosidchlorid” .

Zugelassen am 20. Februar 2020. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: ChromaDex Inc., 10900 Wilshire Boulevard Suite 600, Los Angeles, CA 90024 USA. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel nur von ChromaDex Inc. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von ChromaDex Inc.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 20. Februar 2025.

Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG

300 mg/Tag für die allgemeine erwachsene Bevölkerung, ausgenommen Schwangere und Stillende

230 mg/Tag für Schwangere und Stillende

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Nicotinamid-Ribosidchlorid

Beschreibung/Definition:

Bei dem neuartigen Lebensmittel handelt es sich um eine synthetische Form von Nicotinamidribosid.

Das neuartige Lebensmittel enthält ≥ 90 % Nicotinamid-Ribosidchlorid, überwiegend in seiner β-Form; die übrigen Bestandteile sind Lösungsmittelreste, Reaktionsnebenprodukte und Abbauprodukte.

Nicotinamid-Ribosidchlorid:

CAS-Nr: 23111-00-4

EG-Nr: 807-820-5

IUPAC-Bezeichnung: 1-[(2R,3R,4S,5R)-3,4-dihydroxy-5-(hydroxymethyl)oxolan-2-yl]pyridin-1-ium-3-carboxamide; chloride

Chemische Formel: C11H15N2O5Cl

Molmasse: 290,7 g/mol

Merkmale/Zusammensetzung:

Farbe: weiß bis hellbraun

Form: Pulver

Identifikation: bestätigt durch NMR (Kernspinresonanz)

Nicotinamid-Ribosidchlorid: ≥ 90 %

Wassergehalt: ≤ 2 %

Lösungsmittelreste:

Aceton: ≤ 5000 mg/kg

Methanol: ≤ 1000 mg/kg

Acetonitril: ≤ 50 mg/kg

Methyl-tert-butylether: ≤ 500 mg/kg

Reaktionsnebenprodukte:

Methylacetat: ≤ 1000 mg/kg

Acetamid: ≤ 27 mg/kg

Essigsäure: ≤ 5000 mg/kg

Schwermetalle:

Arsen: ≤ 1 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtkeimzahl: ≤ 1000 KBE/g

Hefen und Schimmelpilze: ≤ 100 KBE/g

Escherichia coli: in 10 g nicht nachweisbar

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