ANHANG VO (EU) 2020/1628
Liste der Waren, die einer nachträglichen Überwachung durch die Union unterliegen
Bei der betroffenen Ware, die Gegenstand einer nachträglichen Überwachung ist, handelt es sich um Kraftstoffethanol aus erneuerbaren Quellen, d. h. Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), auch vergällt, ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm EN 15376, jedoch einschließlich Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der in Gemischen mit Benzin mit einem Ethylalkoholgehalt von mehr als 10 % (V/V) enthalten ist. Die betroffene Ware umfasst auch Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der in Ethyl-tert-Butylether (ETBE) enthalten ist.
Die Warendefinition ist ausschließlich auf Ethanol aus erneuerbaren Quellen für Kraftstoffanwendungen beschränkt. Daher sind synthetisches Ethanol und Ethanol aus erneuerbaren Quellen, das für andere Anwendungen als Kraftstoffe bestimmt ist, d. h. für industrielle Zwecke und Getränke, nicht Gegenstand dieses Antrags.
Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN- und TARIC-Codes eingereiht:
KN-CODE | TARIC-CODE-ERWEITERUNG |
---|---|
ex22071000 | 11 |
ex22072000 | 11 |
ex22089099 | 11 |
ex27101221 | 10 |
ex27101225 | 10 |
ex27101231 | 10 |
ex27101241 | 10 |
ex27101245 | 10 |
ex27101249 | 10 |
ex27101250 | 10 |
ex27101270 | 10 |
ex27101290 | 10 |
ex29091910 | 10 |
ex38140010 | 10 |
ex38140090 | 70 |
ex38200000 | 10 |
ex38249992 | 66 |
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