ANHANG VO (EU) 2020/1628

Liste der Waren, die einer nachträglichen Überwachung durch die Union unterliegen

Bei der betroffenen Ware, die Gegenstand einer nachträglichen Überwachung ist, handelt es sich um Kraftstoffethanol aus erneuerbaren Quellen, d. h. Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), auch vergällt, ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm EN 15376, jedoch einschließlich Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der in Gemischen mit Benzin mit einem Ethylalkoholgehalt von mehr als 10 % (V/V) enthalten ist. Die betroffene Ware umfasst auch Ethylalkohol aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der in Ethyl-tert-Butylether (ETBE) enthalten ist.

Die Warendefinition ist ausschließlich auf Ethanol aus erneuerbaren Quellen für Kraftstoffanwendungen beschränkt. Daher sind synthetisches Ethanol und Ethanol aus erneuerbaren Quellen, das für andere Anwendungen als Kraftstoffe bestimmt ist, d. h. für industrielle Zwecke und Getränke, nicht Gegenstand dieses Antrags.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN- und TARIC-Codes eingereiht:

KN-CODE TARIC-CODE-ERWEITERUNG
ex22071000 11
ex22072000 11
ex22089099 11
ex27101221 10
ex27101225 10
ex27101231 10
ex27101241 10
ex27101245 10
ex27101249 10
ex27101250 10
ex27101270 10
ex27101290 10
ex29091910 10
ex38140010 10
ex38140090 70
ex38200000 10
ex38249992 66

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