Artikel 1 VO (EU) 2020/1641

Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält Vorschriften für den Eingang von Sendungen lebender, gekühlter, tiefgefrorener oder verarbeiteter Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, aus den Bundesstaaten Massachusetts und Washington der Vereinigten Staaten in die Union.

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