ANHANG VO (EU) 2020/1643
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 216 zu Imidacloprid wird das Datum durch 1. Dezember 2020 ersetzt;
- 2.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 226 zu Denathoniumbenzoat wird das Datum durch 1. Dezember 2020 ersetzt;
- 3.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 261 zu Calciumphosphid wird das Datum durch 1. Dezember 2020 ersetzt;
- 4.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 281 zu Zeta-Cypermethrin wird das Datum durch 1. Dezember 2020 ersetzt;
- 5.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 309 zu Haloxyfop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 6.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 349 zu Pencycuron wird das Datum durch 31. Mai 2021 ersetzt.
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