Artikel 3 VO (EU) 2020/165
Endo-1,4-beta-mannanase aus Paenibacillus lentus ATCC 55045 sowie Vormischungen und Mischfuttermittel, die diesen Stoff enthalten und vor dem 26. Februar 2020 gemäß den vor dem 26. Februar 2020 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
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