Präambel VO (EU) 2020/1666
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel(1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Ein Hersteller von Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure ( „Ca-IDHA” ) hat der Kommission über die polnischen Behörden einen Antrag auf Aufnahme von Ca-IDHA als neuen Eintrag in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 übermittelt. Ca-IDHA wurde als Reaktion auf Ersuchen des Gartenbausektors entwickelt, Alternativen zu bestehenden Calciumquellen zu entwickeln, die unter bestimmten Verwendungsbedingungen nach dem Besprühen von Pflanzen zu Schäden an den Blättern führen können.
- (2)
- Ca-IDHA erfüllt die Anforderungen des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003. Daher sollte dieser Stoff in die Liste der EG-Düngemitteltypen in Anhang I der Verordnung aufgenommen werden.
- (3)
- Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 304 vom 21.11.2003, S. 1.
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