ANHANG VO (EU) 2020/1682
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden in der Tabelle die folgenden Einträge eingefügt:
Laufende Nummer | Bezeichnung der Stoffe | Einschränkungen | Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise | |||||
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Chemische Bezeichnung/ INN |
Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile | CAS-Nummer | EG-Nummer | Art des Mittels, Körperteile | Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung | Sonstige | ||
a | b | c | d | e | f | g | h | i |
313 | 2-Hydroxyethylmethacrylat (*) | HEMA | 868-77-9 | 212-782-2 | Nagelmittel | Nur gewerbliche Verwendung |
Nur für gewerbliche Verwendung Kann eine allergische Reaktion hervorrufen |
|
314 | 11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-ensäure, 4,4,6,16-Tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethylester (**) | DI-HEMA-TRIMETHYLHEXYLDICARBAMATE | 41137-60-4/72869-86-4 | 255-239-5/276-957-5 | Nagelmittel | Nur gewerbliche Verwendung |
Nur für gewerbliche Verwendung Kann eine allergische Reaktion hervorrufen |
Fußnote(n):
- (*)
Ab dem 3. Juni 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 3. September 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.
- (**)
Ab dem 3. Juni 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 3. September 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.
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