ANHANG VO (EU) 2020/1682

In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden in der Tabelle die folgenden Einträge eingefügt:

Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/

INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile CAS-Nummer EG-Nummer Art des Mittels, Körperteile Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung Sonstige
a b c d e f g h i
313 2-Hydroxyethylmethacrylat (*) HEMA 868-77-9 212-782-2 Nagelmittel Nur gewerbliche Verwendung

Nur für gewerbliche Verwendung

Kann eine allergische Reaktion hervorrufen

314 11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-ensäure, 4,4,6,16-Tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethylester (**) DI-HEMA-TRIMETHYLHEXYLDICARBAMATE 41137-60-4/72869-86-4 255-239-5/276-957-5 Nagelmittel Nur gewerbliche Verwendung

Nur für gewerbliche Verwendung

Kann eine allergische Reaktion hervorrufen

Fußnote(n):

(*)

Ab dem 3. Juni 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 3. September 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.

(**)

Ab dem 3. Juni 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 3. September 2021 dürfen kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und diesen Bedingungen nicht entsprechen, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden.

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