ANHANG VO (EU) 2020/1685

In Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 wird an der alphabetisch richtigen Stelle ein Eintrag für folgenden Stoff eingefügt:

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Markerrückstand Tierart(en) Rückstandshöchstmenge(n) Zielgewebe Sonstige Vorschriften (gemäß Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009) Therapeutische Einstufung
Bupivacain NICHT ZUTREFFEND Schweine Keine Rückstandshöchstmenge(n) erforderlich NICHT ZUTREFFEND

Nur zur Verwendung bei bis zu 7 Tage alten Ferkeln.

Nur zur Anwendung auf der Haut und zur epiläsionalen Anwendung.

Lokalanästhetikum
Rinder

Nur zur Verwendung bei bis zu 2 Monate alten Kälbern.

Nur zur Anwendung auf der Haut und zur epiläsionalen Anwendung.

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