ANHANG VO (EU) 2020/1701
Warenbeschreibung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Eine Ware, aufgemacht für den Einzelverkauf, verpackt in einem schwarzen Baumwollbeutel, bestehend aus zwei Artikeln:
(Siehe Abbildung) (*) |
73239300 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes7323 und 73239300. Der Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist das Röhrchen, das als wiederverwendbarer Trinkhalm genutzt werden kann, auch ohne die Bürste. Die Bürste erfüllt hingegen lediglich eine untergeordnete Funktion. Die objektiven Eigenschaften der Ware (spezifische Abmessungen, Form, Grad der Verarbeitung, lebensmittelechtes Material, eingearbeitete Kerben) weisen sie als Enderzeugnis (Trinkhalm) der Position 7323 aus. Eine Einreihung in die Position 7304 oder 7306 als Rohre und Hohlprofile ist daher ausgeschlossen, weil es sich bei der Ware um ein spezifisches Enderzeugnis handelt, das von einer anderen Position erfasst wird. Daher ist die Ware als anderer Haushaltsartikel aus nicht rostendem Stahl in die KN-Position 73239300 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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