Präambel VO (EU) 2020/1721
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich Lebensbedingungen zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Eigenschaften des Datensatzes festlegen.
- (2)
- Die Erhebung zur Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen ( „EU-SILC-Erhebung” ) ist ein wichtiges Instrument für die Bereitstellung von Informationen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte benötigt werden, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung. Sie liefert außerdem Informationen zur medizinischen Versorgung, zu Gesundheitsfaktoren, zum Gesundheitszustand und zu Behinderung aus dem dreijährlichen Modul „Gesundheit” sowie Daten über Wohlbefinden und soziale und kulturelle Teilhabe aus dem sechsjährlichen Modul „Lebensqualität” .
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 261I vom 14.10.2019, S. 1.
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