Artikel 2 VO (EU) 2020/1739

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761

In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 wird unter der laufenden Nummer 09.4281 die Warenbezeichnung „Fleisch von Rindern, ausgenommen Bison, frisch oder gekühlt” durch „Fleisch von Rindern, ausgenommen Bison, gefroren oder anderes” ersetzt.

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