Präambel VO (EU) 2020/1744

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 17. Mai 2019 die Verordnung (EU) 2019/796 angenommen.
(2)
Der Rat hat am 30. Juli 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1125(2) angenommen, mit der sechs natürliche Personen und drei Organisationen oder Einrichtungen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden.
(3)
Zu zwei Listeneinträgen zu natürlichen Personen sind aktualisierte Informationen eingegangen.
(4)
Die Verordnung (EU) 2019/796 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 129I vom 17.5.2019, S. 1.

(2)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1125 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 246 vom 30.7.2020, S. 4).

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