ANHANG VO (EU) 2020/1760

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % KBE/l Tränkwasser
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren
4b1902 Chr. Hansen A/S

Bacillus subtilis

DSM 25841

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Bacillus subtilis DSM 25841 mit mindestens 1,25 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Sporen von Bacillus subtilis DSM 25841

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Bacillus subtilis DSM 25841: Bestimmung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Für die Auszählung von Bacillus subtilis DSM 25841 im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln: Ausstrichverfahren unter Verwendung von Trypton-Soja-Agar — EN 15784

Alle Schweinearten, einschließlich Sauen

außer laktierende Sauen, zur Erzielung einer positiven Wirkung bei Saugferkeln

- 5 × 108 - 1,7 × 108 -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
3.
Bei Verwendung des Zusatzstoffs in Tränkwasser ist für eine gleichmäßige Dispersion des Zusatzstoffs zu sorgen.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden: potenzielles Inhalationsallergen, potenziell hautreizender Stoff und potenziell augen- oder hautsensibilisierender Stoff. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
16.12.2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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