ANHANG VO (EU) 2020/1771
Gebräuchliche Bezeichnung |
IUPAC-Bezeichnung Kennnummern |
Mindestreinheit des Wirkstoffs (1) | Datum der Genehmigung | Genehmigung befristet bis | Produktart | Besondere Bedingungen | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA) |
IUPAC-Bezeichnung: Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA) EG-Nr.: 201-186-8 und 450-280-7 CAS-Nr.: 79-21-0 und 33734-57-5 |
Die Mindestreinheit des Wirkstoffs ist nicht relevant, da es sich bei dem Wirkstoff um ein Doppelgleichgewicht zwischen Wasserstoffperoxid, Essigsäure und Octansäure als Ausgangsstoffen handelt. Bei den Spezifikationswerten handelt es sich um einen Konzentrationsbereich. | 1. April 2022 | 31. März 2032 | 2 |
Die Zulassung von Biozidprodukten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
|
||
Bestandteile | Gehaltsbereich laut Spezifikationen (%w/w) | |||||||
Wirkstoff | Peressigsäure | 1,8-13,9 | ||||||
Wirkstoff | Peroxyoctansäure | 0,15-2,42 | ||||||
Relevante Verunreinigung | Wasserstoffperoxyd | 1,1-25,45 | ||||||
Relevante Verunreinigung | Essigsäure | 5,74-51 | 3 |
Die Zulassung von Biozidprodukten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
|
||||
Relevante Verunreinigung | Octansäure | 1,63-9,03 | ||||||
4 |
Die Zulassung von Biozidprodukten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
|
Fußnote(n):
- (1)
Die in dieser Spalte angegebene Reinheit war die Mindestreinheit des bewerteten Wirkstoffs. Der Wirkstoff in dem in Verkehr gebrachten Produkt kann dieselbe oder eine andere Reinheit aufweisen, sofern er nachgewiesenermaßen technisch äquivalent zu dem bewerteten Wirkstoff ist.
- (2)
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.