ANHANG VO (EU) 2020/1796

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c451 L-Glutamin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Glutamin von 98 %

Charakterisierung des Wirkstoffs

durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum NITE BP-02524 gewonnenes L-Glutamin

IUPAC-Bezeichnung: (2S)-2,5-Diamino-5-oxopentansäure

CAS-Nummer: 56-85-9

Einecs-Nummer: 200-292-1

Chemische Formel: C5H10N2O3

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von L-Glutamin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-glutamine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifizierung von Glutamin im Futtermittelzusatzstoff sowie in Vormischungen, Misch- und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD)

Alle Tierarten
1.
L-Glutamin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Obligatorischer Hinweis auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischung:

„Mit der Supplementierung mit L-Glutamin sollen ein angemessenes Aminosäurenprofil im Futter gewährleistet und ein potenzieller Glutaminmangel in kritischen Lebensphasen verhütet werden.”

21.12.2030
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
3c451 L-Glutamin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Glutamin von 98 %

Charakterisierung des Wirkstoffs

durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum NITE BP-02524 gewonnenes L-Glutamin

IUPAC-Bezeichnung: (2S)-2,5-Diamino-5-oxopentansäure

CAS-Nummer: 56-85-9

Einecs-Nummer: 200-292-1

Chemische Formel: C5H10N2O3

FLAVIS-Nummer: 17.007

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von L-Glutamin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-glutamine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifizierung von Glutamin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie mit VIS- oder Fluoreszenz-Detektion gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) gemäß der Beschreibung in EN ISO 17180:2013

Alle Tierarten
1.
L-Glutamin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
21.12.2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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