ANHANG VO (EU) 2020/1798

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c322i L-Lysin-Monohydrochlorid (technisch rein)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

L-Lysin-Monohydrochlorid-Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Lysin von 78 % und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 1,5 %

Alle Tierarten
1.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist der Lysingehalt anzugeben.
2.
L-Lysin-Monohydrochlorid (technisch rein) darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken für die Augen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
4.
Obligatorischer Hinweis in der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und der Vormischungen: „Bei der Supplementierung mit L-Lysin sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
21.12.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum DSM 32932 gewonnenes L-Lysin-Monohydrochlorid

Chemische Formel: C6H15ClN2O2

CAS-Nummer: 657-27-2

Analysemethoden (1)

Zur Bestimmung von L-Lysin-Monohydrochlorid im Futtermittelzusatzstoff:

„L-lysine monohydrochloride monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Quantifizierung von Lysin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen mit einem Lysingehalt von mehr als 10 %:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS/FLD) — EN ISO 17180

Zur Quantifizierung von Lysin in Vormischungen, Misch- und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS): Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (2) (Anhang III Teil F)

3c323 L-Lysin-Sulfat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Granulat mit einem Mindestgehalt an L-Lysin von 55 % und einem Höchstgehalt an Sulfat von 22 % und an Feuchtigkeit von 4 %

Alle Tierarten 10000
1.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist der Gehalt an L-Lysin anzugeben.
2.
L-Lysin-Sulfat darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
3.
Obligatorischer Hinweis in der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und der Vormischungen: „Bei der Supplementierung mit L-Lysin sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
21.12.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs

durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum KFCC 11043 gewonnenes L-Lysin-Sulfat

Chemische Formel: C12H30N4O8S

CAS-Nummer: 60343-69-3

Analysemethoden (1)

Zur Quantifizierung von Lysin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen mit einem Lysingehalt von mehr als 10 %:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS/FLD) — EN ISO 17180

Zur Bestimmung von Sulfat im Futtermittelzusatzstoff:

Monografie des Europäischen Arzneibuchs 20301

Zur Quantifizierung von Lysin in Vormischungen, Misch- und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (Anhang III Teil F)

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.