Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/1801
Sie gilt ab dem 1. Dezember 2020.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. November 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula von der Leyen
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