Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/1801

Sie gilt ab dem 1. Dezember 2020.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. November 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula von der Leyen

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