ANHANG I VO (EU) 2020/1816
MUSTER ZUR ERLÄUTERUNG, WIE UMWELT-, SOZIAL- UND GOVERNANCE-FAKTOREN (ESG) IN DER REFERENZWERT-ERKLÄRUNG BERÜCKSICHTIGT WERDEN
ERLÄUTERUNG, WIE ESG-FAKTOREN IN DER REFERENZWERT-ERKLÄRUNG BERÜCKSICHTIGT WERDEN | |
ABSCHNITT 1 — BERÜCKSICHTIGUNG VON ESG-FAKTOREN | |
Posten 1. Name des Referenzwert-Administrators | |
Posten 2. Art des Referenzwerts oder der Referenzwert-Familie Wählen Sie den betreffenden zugrunde liegenden Vermögenswert aus der Liste in Anhang II. |
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Posten 3. Name des Referenzwerts oder der Referenzwert-Familie | |
Posten 4. Umfasst das Portfolio des Referenzwert-Administrators EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel, Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte, Referenzwerte, die ESG-Ziele verfolgen, oder Referenzwerte, die ESG-Faktoren berücksichtigen? | ☐ Ja ☐ Nein |
Posten 5. Verfolgen der Referenzwert oder die Referenzwert-Familie ESG-Ziele? | ☐ Ja ☐ Nein |
Posten 6. Wenn die Antwort unter Posten 5 „Ja” lautet, geben Sie nachstehend die Einzelheiten (Score) in Bezug auf die in Anhang II aufgeführten ESG-Faktoren für die einzelnen Referenzwert-Familien auf aggregierter Ebene an. Die ESG-Faktoren werden in Form eines aggregierten gewichteten Durchschnittswerts auf Ebene der Referenzwert-Familie offengelegt. |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
Posten 7. Wenn die Antwort unter Posten 5 „Ja” lautet, geben Sie nachstehend die Einzelheiten (Score) für die einzelnen Referenzwerte in Bezug auf die in Anhang II aufgeführten ESG-Faktoren an, in Abhängigkeit vom betreffenden zugrunde liegenden Vermögenswert. Alternativ können all diese Informationen im Rahmen der Referenzwert-Erklärung in Form eines Hyperlinks zu einer Website des Referenzwert-Administrators bereitgestellt werden. Die Informationen auf der Website müssen leicht verfügbar und zugänglich sein. Die Referenzwert-Administratoren tragen dafür Sorge, dass auf ihrer Website veröffentlichte Informationen fünf Jahre lang weiterhin zur Verfügung stehen. Der Score der ESG-Faktoren wird nicht für alle Bestandteile des Referenzwerts offengelegt, sondern in Form eines aggregierten gewichteten Durchschnittswerts des Referenzwerts. |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
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Details zu den einzelnen Faktoren: |
Hyperlink zu den Informationen über ESG-Faktoren für jeden Referenzwert: | |
Posten 8. Verwendete Daten und Standards | |
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ABSCHNITT 2 — ZUSÄTZLICHE OFFENLEGUNGSANFORDERUNGEN FÜR EU-REFERENZWERTE FÜR DEN KLIMABEDINGTEN WANDEL UND FÜR PARIS-ABGESTIMMTE EU-REFERENZWERTE | |
Posten 9. Wenn ein Referenzwert als „EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel” oder „Paris-abgestimmter EU-Referenzwert” gekennzeichnet ist, müssen die Referenzwert-Administratoren auch die folgenden Informationen offenlegen: | |
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ABSCHNITT 3 — OFFENLEGUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN ZIELEN DES ÜBEREINKOMMENS VON PARIS | |
Posten 10. Bis zum Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung legen die Referenzwert-Administratoren für wichtige Referenzwerte für Aktien und Anleihen, für die EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte auch die im Folgenden aufgeführten Informationen offen. Bis zum 31. Dezember 2021 werden die Referenzwert-Administratoren zu jedem Referenzwert oder gegebenenfalls zu jeder Referenzwert-Familie die folgenden Informationen offenlegen: |
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☐ Ja ☐ Nein |
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Datum der letzten Aktualisierung der Informationen und Grund für die Aktualisierung: |
Fußnote(n):
- (1)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (siehe Seite 17 dieses Amtsblatts).
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