ANHANG VO (EU) 2020/1817

MUSTER ZUR ERLÄUTERUNG, WIE DIE WICHTIGSTEN ELEMENTE DER REFERENZWERT-METHODIK UMWELT-, SOZIAL- UND GOVERNANCE-FAKTOREN (ESG) BERÜCKSICHTIGEN

ERLÄUTERUNG, WIE ESG-FAKTOREN IN DEN WICHTIGSTEN ELEMENTEN DER REFERENZWERT-METHODIK BERÜCKSICHTIGT WERDEN
Posten 1. Name des Referenzwert-Administrators

Posten 2. Art des Referenzwerts oder der Referenzwert-Familie

Wählen Sie den betreffenden zugrunde liegenden Vermögenswert aus der Liste in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU)2020/1816der Kommission.

Posten 3. Name des Referenzwerts oder der Referenzwert-Familie
Posten 4. Berücksichtigt die Referenzwert-Methodik für den Referenzwert oder die Referenzwert-Familie ESG-Faktoren? ☐ Ja ☐ Nein

Posten 5. Wenn die Antwort auf Posten 4 „Ja” lautet, führen Sie bitte nachstehend für jede Referenzwert-Familie die ESG-Faktoren auf, die in der Referenzwert-Methodik berücksichtigt werden, unter Berücksichtigung der ESG-Faktoren, die in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1816 aufgeführt sind.

Bitte erläutern Sie, wie diese ESG-Faktoren für die Auswahl, Gewichtung oder den Ausschluss von zugrunde liegenden Vermögenswerten herangezogen werden.

Die ESG-Faktoren werden in Form eines aggregierten gewichteten Durchschnittswerts auf Ebene der Referenzwert-Familie offengelegt.

a)
Liste der berücksichtigten Umweltfaktoren:
Auswahl, Gewichtung oder Ausschluss:
b)
Liste der berücksichtigten sozialen Faktoren:
Auswahl, Gewichtung oder Ausschluss:
c)
Liste der berücksichtigten Governance-Faktoren:
Auswahl, Gewichtung oder Ausschluss:

Posten 6. Wenn die Antwort auf Posten 4 „Ja” lautet, führen Sie bitte nachstehend für jeden Referenzwert die ESG-Faktoren auf, die in der Referenzwert-Methodik berücksichtigt werden, unter Berücksichtigung der ESG-Faktoren, die in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1816 aufgeführt sind, in Abhängigkeit vom betreffenden zugrunde liegenden Vermögenswert.

Bitte erläutern Sie, wie diese ESG-Faktoren für die Auswahl, Gewichtung oder den Ausschluss von zugrunde liegen Vermögenswerten herangezogen werden.

Die ESG-Faktoren werden nicht für alle Bestandteile des Referenzwerts offengelegt, sondern in Form eines aggregierten gewichteten Durchschnittswerts des Referenzwerts.

Alternativ können all diese Informationen im Rahmen dieser Erläuterung in Form eines Hyperlinks zu einer Website des Referenzwert-Administrators bereitgestellt werden. Die Informationen auf der Website müssen leicht verfügbar und zugänglich sein. Die Referenzwert-Administratoren tragen dafür Sorge, dass auf ihrer Website veröffentlichte Informationen fünf Jahre lang weiterhin zur Verfügung stehen.

a)
Liste der berücksichtigten Umweltfaktoren:
Auswahl, Gewichtung oder Ausschluss:
b)
Liste der berücksichtigten sozialen Faktoren:
Auswahl, Gewichtung oder Ausschluss:
c)
Liste der berücksichtigten Governance-Faktoren:
Auswahl, Gewichtung oder Ausschluss:
Hyperlink zu den Informationen über ESG-Faktoren für jeden Referenzwert:
Posten 7. Verwendete Daten und Standards
a)
Dateneingabe
i)
Beschreiben Sie, ob die Daten intern oder extern erfasst, modelliert oder bezogen werden.
ii)
Wenn die Daten extern erfasst, modelliert oder bezogen werden, nennen Sie bitte den externen Datenanbieter.
b)
Prüfung und Qualität der Daten

Beschreiben Sie, wie die Daten geprüft werden und wie die Qualität dieser Daten gewährleistet wird.

c)
Referenzstandards

Beschreiben Sie die in der Referenzwert-Methodik verwendeten internationalen Standards.

Datum, an dem die Informationen zuletzt aktualisiert wurden, und Grund für die Aktualisierung:

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.