ANHANG VO (EU) 2020/1821

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

(1)
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Extrakt aus Panax notoginseng und rAstragalus membranaceus Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte

Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Extrakt aus Panax notoginseng und Astragalus membranaceus

Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die einen Extrakt aus Panax notoginseng und Astragalus membranaceus enthalten, muss den Hinweis enthalten, dass diese Nahrungsergänzungsmittel nicht von Personen unter 18 Jahren und nicht von Schwangeren verzehrt werden sollten.

Zugelassen am 23. Dezember 2020. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: NuLiv Science, 1050 W. Central Ave., Building C, Brea, CA 92821, USA.

Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel nur von NuLiv Science in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von NuLiv Science.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 23. Dezember 2025.

Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die allgemeine erwachsene Bevölkerung, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere 35 mg/Tag

(2)
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Extrakt aus Panax notoginseng und Astragalus membranaceus

Beschreibung/Definition:

Das neuartige Lebensmittel enthält zwei Extrakte. Einer ist ein Ethanolextrakt aus den Wurzeln von Astragalus membranaceus (Fisch.) Bunge. Der andere ist ein Heißwasserextrakt aus den Wurzeln von Panax notoginseng (Burkill) F.H. Chen, der durch Absorption auf einem Harz weiter konzentriert und anschließend mit 60 % Ethanol eluiert wird. Am Ende des Herstellungsprozesses werden beide Extrakte (45–47,5 % jedes Extrakts) mit Maltodextrin (5–10 %) gemischt.

Merkmale/Zusammensetzung:

Saponine insgesamt: 1,5-5 %

Ginsenosid Rb1: 0,1-0,5 %

Astragalosid I: 0,01-0,1 %

Kohlenhydrate: ≥ 90 %

Proteingehalt: ≤ 4,5 %

Asche: ≤ 1 %

Feuchtigkeitsgehalt: ≤ 5 %

Fett: ≤ 1,5 %

Schwermetalle:

Arsen: ≤ 0,3 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtkeimzahl: ≤ 5000 KBE/g

Hefen und Schimmelpilze insgesamt: ≤ 500 KBE/g

Enterobakterien: < 10 KBE/g

Escherichia coli: in 25 g nicht nachweisbar

Salmonellen: in 375 g nicht nachweisbar

Staphylococcus aureus: in 25 g nicht nachweisbar

KBE: koloniebildende Einheit.

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