ANHANG VO (EU) 2020/186

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Polyacryl-Elastomere in der Form weißer Blöcke von etwa 63 × 40 × 15 cm, die sich wie folgt zusammensetzen:

aus zwei oder drei Arten von Acrylatmonomeren (Ethylacrylat und einem oder zwei der folgenden Monomere: n-Butylacrylat und 2-Methoxyethylacrylat),

kleinen Mengen an Vernetzungsmonomeren, die Chlor-, Epoxy- oder Carboxylgruppen enthalten;

Diese Polyacryl-Elastomere weisen eine Jodzahl von weniger als 4 auf.

39069090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3906, 390690 und 39069090.

Aus der Jodzahl in Verbindung mit dem Vorhandensein der Vernetzungsmonomere lässt sich schließen, dass die Ware nicht mit einem üblichen Schwefelsystem vulkanisiert werden kann.

Die Ware kann mit schwefelfreien Systemen vulkanisiert werden. Spezifische Formen können mit einem Seifen-/Schwefelsystem vulkanisiert werden, wobei dem Schwefel die Funktion eines Beschleunigers und nicht eines Vulkanisationsmittels zukommt. Bei beiden Systemen ist das Ergebnis der Vulkanisation eine C-O-C-Bindung.

Daher fällt die Ware nicht unter die Definition von synthetischem Kautschuk gemäß Anmerkung 4 Buchstabe a zu Kapitel 40, da sie nicht mit Schwefel vulkanisiert werden kann.

Eine Einreihung der Ware in Kapitel 40 ist somit ausgeschlossen.

Die Ware ist daher unter andere Acrylpolymere in Primärformen des KN-Codes 39069090 einzureihen.

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