ANHANG I VO (EU) 2020/1989

Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 wird wie folgt geändert:

1.
Die Definition von esef_cor erhält folgende Fassung:

das Präfix, das in den Tabellen der Anhänge IV und VI für im Namensraum „http://www.esma.europa.eu/taxonomy/2020-03-16/esef_cor” definierte Elemente verwendet wird;

2.
Die Definition von esef_all erhält folgende Fassung:

das Präfix, das in der Tabelle des Anhangs VI für im Namensraum „http://www.esma.europa.eu/taxonomy/2020-03-16/esef_all” definierte Elemente verwendet wird;

3.
Die Definition von ifrs_full erhält folgende Fassung:

das Präfix, das in den Tabellen der Anhänge IV und VI für im Namensraum „http://xbrl.ifrs.org/taxonomy/2020-03-16/ifrs-full” definierte Elemente verwendet wird.

4.
Folgender Copyright-Vermerk wird angefügt:

„Copyright und Datenbankrecht am IFRS-Taxonomie-Material liegen bei der IFRS-Stiftung. Das IFRS-Taxonomie-Material wird mit Erlaubnis von XBRL International mithilfe der XBRL-Sprache erstellt. Die IFRS-Stiftung macht ihre Rechte am IFRS-Taxonomie-Material im EWR nicht geltend, wenn im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS-Standards IFRS-Abschlüsse ausgezeichnet und diese Abschlüsse dann genutzt werden. Alle anderen Rechte, auch solche außerhalb des EWR, behält sich die IFRS-Stiftung vor. Gewerbliche Nutzung und Reproduktion sind ausdrücklich untersagt. Weitere Informationen sind bei der IFRS-Stiftung erhältlich unter www.ifrs.org” .

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