Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/2003
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. Dezember 2020
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektor
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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