ANHANG II VO (EU) 2020/2011
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZU DEN ERHOBENEN DATEN
Begriff | Begriffsbestimmung |
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Acquirer (acquirer) | „Acquirer” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2015/751(1). |
Agent (agent) | „Agent” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 38 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Änderung eines Zahlungsauftrags durch den Betrüger (modification of a payment order by the fraudster) | „Änderung eines Zahlungsauftrags durch den Betrüger” hat dieselbe Bedeutung wie in Leitlinie 1.6 Buchstabe c der EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen gemäß Artikel 96 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2018/05). |
Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (acquiring of payment transactions) | „Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen” (auch Acquiring genannt) hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 44 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Anzahl der Konten mit täglich fälligen Einlagen (number of overnight deposits) | Die Anzahl der Konten mit täglich fälligen Einlagen im Sinne der Begriffsbestimmung in den Instrumentenkategorien in Anhang II Teil 2 Nummer 9.1 der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33). |
Anzahl der Konten mit täglich fälligen Einlagen, darunter: Anzahl der Online-Konten mit täglich fälligen Einlagen (number of overnight deposits of which: number of internet/PC linked overnight deposits) | Die Anzahl der Konten mit täglich fälligen Einlagen, die von Nicht-MFI genutzt werden und die der Kontoinhaber elektronisch im Internet oder über PC-Banking-Anwendungen über spezielle Software und spezielle Telekommunikationsleitungen abrufen und nutzen kann. |
Anzahl der Konten mit übertragbaren, täglich fälligen Einlagen (number of transferable overnight deposits) | Die Anzahl der Konten mit übertragbaren, täglich fälligen Einlagen im Sinne der Begriffsbestimmung in den Instrumentenkategorien in Anhang II Teil 2 Nummer 9.1a der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33). |
Anzahl der Konten mit übertragbaren, täglich fälligen Einlagen, darunter: Anzahl der Online-Konten mit übertragbaren, täglich fälligen Einlagen (number of transferable overnight deposits of which: number of internet/PC linked overnight transferable deposits) | Die Anzahl der Konten mit übertragbaren, täglich fälligen Einlagen im Sinne der Begriffsbestimmung in den Instrumentenkategorien in Anhang II Teil 2 Nummer 9.1a der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33), die von Nicht-MFI geführt werden und die der Kontoinhaber elektronisch über das Internet oder über PC-Banking-Anwendungen über spezielle Software und spezielle Telekommunikationsleistungen abrufen und nutzen kann. |
Anzahl der Konten, zu denen Kontoinformationsdienstleister Zugang hatten (number of accounts accessed by AISPs) | Die Anzahl der verschiedenen Konten, zu denen der Kontoinformationsdienstleister im Berichtszeitraum Zugang hatte. |
Anzahl der Kunden (number of clients) | Die Anzahl der Zahlungsdienstnutzer, denen der Kontoinformationsdienstleister Dienste anbietet. |
Aufladen und Entladen einer E-Geld-Karte (e-money card loading and unloading) | Transaktionen, die es ermöglichen, einen elektronischen Geldwert eines E-Geld-Emittenten auf eine Karte mit E-Geldfunktion zu übertragen und umgekehrt. Hierzu zählen sowohl Auflade- als auch Entladetransaktionen. |
Aufladungsgegenwert auf E-Geld-Datenträgern, die von E-Geld-Emittenten ausgegeben wurden (outstanding value on e-money storages issued by electronic money issuers) | Wert am Ende des Berichtszeitraums des durch E-Geld-Emittenten ausgegebenen E-Gelds, das von anderen Stellen als dem Emittenten gehalten wird, einschließlich anderer E-Geld-Emittenten als dem Emittenten. |
Auslösung eines Zahlungsvorgangs (initiation of a payment transaction) | Die Erteilung eines Zahlungsauftrags(2) durch einen Zahlungsdienstnutzer. |
Authentifizierung (authentification) | „Authentifizierung” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 29 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Bankautomat (automated teller machine – ATM) | Ein elektromechanisches Gerät, mit der autorisierte Nutzer mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument oder auf sonstige Weise Bargeld von ihren Konten abheben können und/oder Zugang zu sonstigen Diensten erhalten, die es ihnen unter anderem ermöglichen, ihren Kontostand abzufragen, einen Geldbetrag zu überweisen oder Geld einzuzahlen. |
Bankautomat mit Überweisungsfunktion (ATM with a credit transfer function) | Ein Bankautomat, der es autorisierten Nutzern ermöglicht, mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument oder einem anderen Mittel Geld zu überweisen. |
Bargeld (cash) | Banknoten und Münzen, die entweder außerhalb des MFI-Sektors gehalten oder in den Tresoren von monetären Finanzinstituten (MFI) gelagert werden. |
Bargeldabhebung am Bankautomaten (ohne Transaktionen mit E-Geld) (ATM cash withdrawal (except e-money transactions)) |
Eine Bargeldabhebung, die an einem Bankautomaten mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument oder einem anderen Mittel durchgeführt wird. Bargeldauszahlungen an POS-Terminals in Verbindung mit einem Zahlungsvorgang zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen (sog. „Cash Back” ) werden hier nicht erfasst. |
Bargeldabhebung am Schalter (over the counter (OTC) cash withdrawals) | Eine Bargeldauszahlung mittels Formular von einem Konto bei einem Zahlungsdienstleister. Hierzu zählen auch Bargeldauszahlungen, bei denen eine Karte nur zur Identifizierung des Zahlungsempfängers genutzt wird. |
Bargeldabhebung mit kartengebundenen Zahlungsinstrumenten (ohne E-Geld-Transaktionen) (cash withdrawal using card-based payment instruments (except e-money transactions)) | Eine Bargeldabhebung am Bankautomaten oder am Schalter eines Zahlungsdienstleisters mit Karte oder einem anderen Mittel mit Bargeldfunktion. E-Geld-Zahlungsvorgänge werden hier nicht erfasst, dagegen werden Bargeldauszahlungen an POS-Terminals hier erfasst. |
Bargeldauszahlung an POS-Terminals (cash advance at point of sale (POS) terminals) | Transaktionen, bei denen der Karteninhaber in Verbindung mit einem Zahlungsvorgang zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen mit Karte oder einem anderen Mittel an einem POS-Terminal Bargeld abheben kann (üblicherweise als „Cash Back” bezeichnet). |
Bargeldeinzahlung am Bankautomaten (ohne Transaktionen mit E-Geld) (ATM cash deposit (except e-money transactions)) | Eine Bargeldeinzahlung, die an einem Bankautomaten mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument oder einem anderen Mittel durchgeführt wird, einschließlich Transaktionen, bei denen Bargeld ohne manuellen Eingriff an einem Terminal eingezahlt und der Zahler durch ein kartengebundenes Zahlungsinstrument oder ein anderes Mittel identifiziert wird. |
Bargeldeinzahlung am Schalter (over the counter (OTC) cash deposits) | Eine Bargeldeinzahlung mittels Formular auf ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister. Hierzu zählen auch Bargeldeinzahlungen, bei denen eine Karte nur zur Identifizierung des Zahlers genutzt wird. |
Betreiber eines Zahlungssystems (payment system operator – PSO) | Eine juristische Person, die für den Betrieb eines Zahlungssystems rechtlich verantwortlich ist. |
Betrügerischer Zahlungsvorgang (fraudulent payment transaction) | Hierzu zählen alle betrügerischen Zahlungsvorgänge, die in Leitlinie 1.1 der EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen gemäß Artikel 96 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2018(05)) aufgeführt sind. |
Clearing- und Abwicklungsstelle (clearing and settlement organisation) | Jede Clearing- und Abwicklungsstelle, die ein direkter Teilnehmer an einem Zahlungssystem ist. |
Debitkarte (debit card) | „Debitkarte” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2015/751. |
Diebstahl von Kartendaten (card details theft) | Der Diebstahl sensibler Zahlungsdaten im Sinne von Artikel 4 Nummer 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366. Sensible Zahlungsdaten sind in diesem Fall die Daten, die sich auf einem kartengebundenen Zahlungsinstrument befinden. |
Direkter Teilnehmer (direct participant) | Eine Stelle, die durch ein Zahlungssystem identifiziert oder erkannt wird und autorisiert ist, Zahlungsaufträge ohne einen Mittler direkt an das System zu senden oder vom System zu empfangen, oder die unmittelbar an die Regeln gebunden ist, die für das Zahlungssystem gelten. Bei einigen Systemen tauschen direkte Teilnehmer auch Aufträge im Namen von indirekten Teilnehmern aus. Jeder Teilnehmer mit individuellem Zugang zum System wird gesondert gezählt. |
Durchführung von Transaktionen ohne starke Kundenauthentifizierung (authenticated via non-strong customer authentication) | „Durchführung von Transaktionen ohne starke Kundenauthentifizierung” bezieht sich auf Transaktionen, die gemäß Kapitel III der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission(3) von der Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung ausgenommen sind, sowie auf Transaktionen, für welche die Bestimmungen von Artikel 97 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 nicht gelten. Vom Händler ausgelöste Zahlungen sowie andere Transaktionen, für welche die starke Kundenauthentifizierung nicht gilt, werden hier erfasst. |
Echtzeitzahlung (instant payment) | Echtzeitzahlungen sind elektronische Massenzahlungen, die in Echtzeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr verarbeitet werden und bei denen der Geldbetrag dem Empfänger sofort zur Verfügung steht. |
EFTPOS-Terminal (EFTPOS terminal) | Ein EFTPOS-Terminal (Electronic Fund Transfer at Point of Sale) erfasst Zahlungsinformationen elektronisch und ist in einigen Fällen dazu konzipiert, diese Informationen entweder online (mit Echtzeit-Autorisierungsanfrage) oder offline zu übermitteln. Zu den EFTPOS-Terminals zählen auch unbeaufsichtigte Terminals. |
E-Geld (electronic money (e-money)) | Der Begriff „E-Geld” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/110/EG. |
E-Geld-Emittent (electronic money issuer) | „E-Geld-Emittent” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 3 der Richtlinie 2009/110/EG. |
E-Geld-Institut (electronic money institution) | „E-Geld-Institut” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 2009/110/EG. |
E-Geld-Karte nicht erhalten (e-money card not received) | Eine E-Geld-Karte, die der Zahler nach eigenen Angaben nicht erhalten hat, obwohl der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Emittent) den Versand an den Zahler (unabhängig von der Lieferart) bestätigt. |
E-Geld-Kartenterminal (e-money card terminal) | Ein Terminal, an dem ein E-Geld-Emittent einen elektronischen Geldwert auf den Inhaber einer Karte mit E-Geldfunktion übertragen kann und umgekehrt (d. h. Aufladen und Entladen), oder ein Terminal an dem ein E-Geld-Inhaber einen elektronischen Geldwert von seiner Karte mit E-Geldfunktion auf das Guthaben eines Händlers oder sonstigen Begünstigten übertragen kann. |
E-Geld-Konto – Verfügung erfolgt über Karten (e-money account accessed through a card) | Vgl. die Begriffsbestimmungen von „E-Geld-Konto” und „Karte mit E-Geldfunktion” . |
E-Geld-Konto (e-money account) | Ein Konto, auf dem E-Geld(4) gespeichert wird und dessen Guthaben vom Kontoinhaber verwendet werden kann, um Zahlungen und Geldtransfers zwischen Konten durchzuführen. |
E-Geld-Zahlung mit E-Geld-Konten (e-money payment with e-money accounts) | Eine Transaktion, bei der ein Geldbetrag vom E-Geld-Konto eines Zahlers auf das Konto eines Zahlungsempfängers übertragen wird. Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld-Konto” . |
E-Geld-Zahlung mit E-Geld-Konten, darunter: Verfügung erfolgt über Karten (e-money payment with e-money accounts of which: accessed through a card) | Eine Transaktion, bei der eine Karte verwendet wird, um Zugang zu einem E-Geld-Konto zu erhalten, und anschließend ein Geldbetrag vom E-Geld-Konto des Zahlers auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen wird. Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld-Konto” . |
E-Geld-Zahlung mit Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann (e-money payment with cards on which e-money can be stored directly) | Eine Transaktion, bei welcher der Inhaber einer Karte mit E-Geldfunktion einen elektronischen Geldwert von seinem Kartenguthaben auf das Konto eines Begünstigten überträgt. |
E-Geld-Zahlungsvorgang (e-money payment transaction) | Ein Zahlungsvorgang, der mit E-Geld durchgeführt wird. Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld” . |
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) (Single Euro Payments Area – SEPA) | Der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ist eine Zahlungsintegrationsinitiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, elektronische Zahlungen in Euro in Europa zu harmonisieren. Hierbei handelt es sich um eine Reihe spezifischer gemeinsamer technischer Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Zahlungsvorgänge in Euro, die in der Verordnung (EU) 260/2012 festgelegt sind. |
Elektronische Mandatserteilung (consent given via an electronic mandate) | Die Zustimmung des Zahlers im Wege eines Mandats im Sinne von Artikel 2 Nummer 21 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012, das in elektronischer Form erteilt wird. |
Elektronischer Handel (E-Commerce) (e-commerce) | Der Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen Firmen, Privathaushalten, Einzelpersonen oder privaten Organisationen mittels elektronischer Transaktionen, die im Internet oder über andere rechnergestützte Netzwerke (Online-Kommunikationsnetze) durchgeführt werden. Der Begriff umfasst die über ein Computernetzwerk aufgegebene Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, deren Bezahlung und endgültige Lieferung jedoch online oder offline erfolgen kann. |
Empfangene Transaktion (transaction received) |
Eine von Zahlungsdienstleistern empfangene Transaktion, an der Nicht-MFI beteiligt sind. Informationen werden im Berichtsland vom inländischen Zahlungsdienstleister bereitgestellt. Für verschiedene Zahlungsdienste gilt Folgendes:
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Erteilung eines Zahlungsauftrags durch den Betrüger (issuance of a payment order by the fraudster) | „Erteilung eines Zahlungsauftrags durch den Betrüger” hat dieselbe Bedeutung wie in Leitlinie 1.6 Buchstabe d der EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen gemäß Artikel 96 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2018/05). |
Fernzahlungsvorgang (remote payment transaction) | „Fernzahlungsvorgang” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Finanztransfer (Remittance) (money remittance) | „Finanztransfer” (Remittance) hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 22 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Gefälschte E-Geld-Karte (counterfeit e-money card) | Die Verwendung einer veränderten oder widerrechtlich reproduzierten E-Geld-Karte, einschließlich Nachbildung oder Änderung des Magnetstreifens oder der Prägung. |
Geldautomat (ATM with a cash withdrawal function) | Ein Bankautomat, der es autorisierten Nutzern ermöglicht, mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument oder einem anderen Mittel Bargeld von ihren Konten abzuheben. |
Geldbetrag (funds) | „Geldbetrag” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Gesamtzahl der gesendeten Transaktionen (total transactions sent) |
Die Gesamtzahl der Transaktionen, die in einem bestimmten Zahlungssystem in Auftrag gegeben und abgewickelt wurden. Der Gesamtwert der Transaktionen, die in einem bestimmten Zahlungssystem in Auftrag gegeben und abgewickelt wurden. |
Gesamtzahl der Karten (unabhängig von der Anzahl der Kartenfunktionen) (total number of cards (irrespective of the number of functions on the card)) | Die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Karten. Diese können eine oder mehrere der folgenden Funktionen haben: Bargeldfunktion, Debitfunktion, Kreditfunktion, Kreditkarte ohne Kreditfunktion oder E-Geldfunktion. |
Gesamtzahl der Zahlungsvorgänge, an denen Nicht-MFI beteiligt sind (total payment transactions involving non-MFIs) | Die Gesamtzahl der Transaktionen mit Zahlungsinstrumenten, an denen Nicht-MFI beteiligt sind. Der Gesamtwert der Transaktionen mit Zahlungsinstrumenten, an denen Nicht-MFI beteiligt sind. |
Gesendete Transaktion (transaction sent) |
Eine an Zahlungsdienstleister gesendete Transaktion, an der Nicht-MFI beteiligt sind. Informationen werden im Berichtsland vom inländischen Zahlungsdienstleister bereitgestellt. Für verschiedene Zahlungsdienste gilt Folgendes:
Im Zusammenhang mit Zahlungssystemen handelt es sich hierbei um eine von einem Teilnehmer zur Abwicklung durch das Zahlungssystem gesendete Transaktion. |
Grenzüberschreitender Zahlungsvorgang (cross-border payment transaction) |
Ein vom Zahler oder Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang, bei dem sich der Zahlungsdienstleister des Zahlers und der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers in verschiedenen Ländern befinden. Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen hat der Begriff „grenzüberschreitender Zahlungsvorgang” dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2015/751(5). Insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungssystemen ist ein grenzüberschreitender Zahlungsvorgang ein Zahlungsvorgang zwischen Teilnehmern, die sich in verschiedenen Ländern befinden. |
Großbetragszahlungssystem (large-value payment system – LVPS) | „Großbetragszahlungssystem” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. |
Händler (merchant) | Eine Stelle, die berechtigt ist, für die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen Geldbeträge entgegenzunehmen, und die eine Vereinbarung mit einem Zahlungsdienstleister für die Annahme solcher Geldbeträge getroffen hat. |
Händlerkategoriencode (Merchant Category Code – MCC) (merchant category code – MCC) | Eine vierstellige Nummer, die in ISO 18245 für Finanzdienstleistungen für Privatkunden genannt ist. Der Händlerkategoriencode dient zur Einstufung von Unternehmen nach Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen. |
Indirekter Teilnehmer (indirect participant) |
Ein Teilnehmer an einem Zahlungssystem mit einer Vereinbarung zur Teilnahme auf mehreren Ebenen, der einen direkten Teilnehmer als Mittler verwendet, um einige der im System erlaubten Tätigkeiten, insbesondere die Verrechnung, auszuüben. Alle Transaktionen eines indirekten Teilnehmers werden auf dem Konto eines direkten Teilnehmers verrechnet, der zugestimmt hat, den betreffenden indirekten Teilnehmer zu vertreten. Jeder Teilnehmer, der individuell im System angesprochen werden kann, wird gesondert gezählt, unabhängig davon, ob eine rechtliche Verbindung zwischen zwei oder mehreren solcher Teilnehmer besteht. |
Inländischer Zahlungsvorgang (domestic payment transaction) | Der Begriff „inländischer Zahlungsvorgang” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 27 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012. Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen hat „inländischer Zahlungsvorgang” dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2015/751. |
Institute, die Nicht-MFI Zahlungsdienste anbieten (institutions offering payment services to non-MFIs) | Hierzu zählen alle Zahlungsdienstleister im Sinne der Begriffsbestimmung in diesem Anhang, die Nicht-MFI Zahlungsdienste anbieten. |
Interbankenentgelt (interchange fee) | „Interbankenentgelt” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2015/751. |
Karte (card) | Ein Zahlungsinstrument, das auf einer eindeutigen Nummer basiert und dazu verwendet werden kann, um eine Zahlung, Bargeldauszahlung oder Bargeldeinzahlung auszulösen, die über ein Kartensystem oder im Rahmen eines vom Kartenemittenten betriebenen Netzwerks abgewickelt wird. Die Nummer wird entweder auf einer physischen Karte oder auf einem anderen Gerät (u. a. Key-Tag, Sticker oder Smartphone) gespeichert bzw. ohne physisches Gerät virtuell gehalten. Karten bieten dem Karteninhaber gemäß der Vereinbarung mit dem Kartenemittenten eine oder mehrere der folgenden Funktionen: Bargeldfunktion, Debitfunktion, ohne Kreditfunktion (d. h. mit „verzögerter” Debitfunktion), Kreditfunktion oder E-Geldfunktion. |
Karte mit Bargeldfunktion (card with a cash function) | Eine Karte, die es dem Karteninhaber ermöglicht, Bargeld am Bankautomaten abzuheben und/oder einzuzahlen. |
Karte mit E-Geldfunktion (card with an e-money function) | Eine Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert werden kann und/oder die Zugang zu einem E-Geld-Konto ermöglicht, auf dem E-Geld gespeichert ist, um E-Geld-Zahlungsvorgänge durchzuführen. |
Karte mit E-Geldfunktion, die mindestens einmal aufgeladen wurde (card with an e-money function which has been loaded at least once) | Eine Karte mit einer E-Geldfunktion, die mindestens einmal aufgeladen wurde und somit als aktiviert betrachtet werden kann. Das Aufladen der Karte kann als Anzeichen dafür gesehen werden, dass eine Nutzung der E-Geldfunktion beabsichtigt wird. |
Karte mit kombinierter Debit-, Bargeld- und E-Geldfunktion (card with a combined debit, cash and e-money function) | Eine von einem Zahlungsdienstleister ausgegebene Karte mit einer kombinierten Bargeld-, Debit- und E-Geldfunktion. |
Karte mit kontaktloser Zahlungsfunktion (card with a contactless payment function) | Eine Karte, mit der ein Kartenzahlungsvorgang mit einer bestimmten kontaktlosen Technologie ausgelöst werden kann und bei der sich Zahler und Zahlungsempfänger des Zahlungsvorgangs (und/oder deren Geräte) am selben physischen Standort befinden. |
Karte mit Zahlungsfunktion (ohne Karten, die nur eine E-Geldfunktion bieten) (card with a payment function (except cards with an e-money function only)) | Eine Karte mit mindestens einer der folgenden Funktionen: Debitfunktion, ohne Kreditfunktion (d. h. mit „verzögerter” Debitfunktion) oder Kreditfunktion. Die Karte kann auch weitere Funktionen (z. B. eine E-Geldfunktion) haben, allerdings werden Karten, die nur eine E-Geldfunktion haben, nicht in dieser Kategorie gezählt. Karten, die nur eine Bargeldabhebungs- bzw. Bargeldeinzahlungsfunktion haben, werden hier nicht erfasst. |
Karte nicht erhalten (card not received) | Ein kartengebundenes Zahlungsinstrument, das der Zahler nach eigenen Angaben nicht erhalten hat, obwohl der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Emittent) den Versand an den Zahler (unabhängig von der Lieferart) bestätigt. |
Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert werden kann (card on which e-money can be stored directly) | E-Geld, das auf einer Karte gespeichert ist, dessen Halter der E-Geld-Inhaber ist. Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld” . |
Karten, die Zugang zu E-Geld-Konten ermöglichen, auf denen E-Geld gespeichert ist (cards which give access to e-money stored on e-money accounts) | Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld-Konto” . |
Kartenemittent (card issuer) | „Kartenemittent” hat dieselbe Bedeutung wie „Emittent” in Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2015/751(6). |
Kartenfälschung (counterfeit card) | Die Verwendung eines veränderten oder widerrechtlich reproduzierten kartengebundenen Zahlungsinstruments, einschließlich Nachbildung oder Änderung des Magnetstreifens oder der Prägung. |
Kartengebundene Zahlungsvorgänge mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die elektronisch ausgelöst werden (card-based payment transactions with card-based payment instruments issued by resident PSP initiated electronically) | Kartengebundene Zahlungsvorgänge, die an einem EFTPOS-Terminal, Bankautomaten oder anderen physischen Terminal, das eine elektronische Zahlungsauslösung ermöglicht, oder durch elektronische Datenübermittlung über einen Fernzugang ausgelöst werden. In Papierform (z. B. mittels Imprinter für kartengebundene Zahlungsinstrumente oder durch manuelle Erfassung der Zahlungsdaten auf einem Papierbeleg) ausgelöste kartengebundene Zahlungsvorgänge mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstrumenten werden hier nicht erfasst. |
Kartengebundene Zahlungsvorgänge mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstrumenten (ohne Karten, die nur eine E-Geldfunktion bieten) (card-based payment transactions with card-based payment instruments issued by resident PSPs (except cards with an e-money function only)) |
Kartengebundene Zahlungsvorgänge, die mit Debitkarte, Kreditkarte ohne Kreditfunktion oder Kreditkarte mit Kreditfunktion an einem Terminal oder auf anderem Wege durchgeführt werden. Alle mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument ausgelösten Zahlungsvorgänge werden hier erfasst, d. h.
Abbuchungen vom Konto des Zahlungsdienstleisters aus der Verrechnung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs, bei dem Acquirer und Emittent des kartengebundenen Zahlungsinstruments/-vorgangs dieselbe Stelle sind, werden hier erfasst. Kartengebundene Zahlungsvorgänge, die mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument per Telefon oder im Internet durchgeführt werden, werden hier erfasst. E-Geld-Zahlungsvorgänge werden hier nicht erfasst. Bargeldabhebungen und -einzahlungen an Bankautomaten werden hier nicht erfasst. Sie werden als „Bargeldabhebung am Bankautomaten” oder „Bargeldeinzahlung am Bankautomaten” gemeldet. An Bankautomaten ausgelöste Überweisungen werden hier nicht erfasst. Sie werden als „Überweisungen” gemeldet. Bargeldauszahlungen an POS-Terminals werden hier nicht erfasst. |
Kartengebundene Zahlungsvorgänge mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die nicht elektronisch ausgelöst werden (card-based payment transactions with card-based payment instruments issued by resident PSP initiated non-electronically) | Kartengebundene Zahlungsvorgänge, die an einem physischen Terminal durch ein manuelles Autorisierungsverfahren (z. B. mittels Imprinter) ausgelöst werden (Präsenzzahlungen) (card present transactions), oder schriftlich oder telefonisch (mail order/telephone order – MOTO) ausgelöste Zahlungen (ohne Vorlage der Karte) (card not present transactions). |
Kartengebundene Zahlungsvorgänge mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die über einen Fernzahlungsweg elektronisch ausgelöst werden (card-based payment transactions with card-based payment instruments issued by resident PSPs initiated electronically via remote payment channel) | Elektronisch ausgelöste kartengebundene Zahlungsvorgänge, die eine Art von Fernzahlungsvorgang im Sinne von Artikel 4 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 sind. |
Kartengebundene Zahlungsvorgänge mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die über einen Fernzahlungsweg nicht elektronisch ausgelöst werden (card-based payment transactions with card-based payment instruments issued by resident PSPs initiated non-electronically via remote payment channel) | Nicht-elektronisch ausgelöste kartengebundene Zahlungsvorgänge, die eine Art von Fernzahlungsvorgang im Sinne von Artikel 4 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 sind. |
Kartengebundener Zahlungsvorgang (card-based payment transaction) | „Kartengebundener Zahlungsvorgang” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2015/751 und beinhaltet auch Kreditkarten ohne Kreditfunktion. |
Kartengebundener Zahlungsvorgang, der an einem physischen EFTPOS-Terminal ausgelöst wird (card-based payment transaction initiated at a physical EFTPOS) | Ein elektronisch ausgelöster kartengebundener Zahlungsvorgang an einem physischen POS-Terminal, das die elektronische Übertragung von Geldbeträgen ermöglicht. In dieser Kategorie werden in der Regel kartengebundene Zahlungsvorgänge mittels elektronischen Geldtransfers an der Verkaufsstelle (EFTPOS) am Standort eines Händlers erfasst. E-Geld-Zahlungsvorgänge werden hier nicht erfasst. |
Kartengebundenes Zahlungsinstrument (card-based payment instrument) | „Kartengebundenes Zahlungsinstrument” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 20 der Verordnung (EU) 2015/751 und beinhaltet auch Kreditkarten ohne Kreditfunktion. |
Kartenzahlverfahren (payment card scheme – PCS) | „Kartenzahlverfahren” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2015/751. |
Kleinbetragszahlungen (low value) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 genannte Ausnahme gilt. |
Kontaktlose Kleinbetragszahlungen (contactless low value) | Kontaktlose Zahlungen, für die der Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission gilt. |
Kontaktlose Zahlung (contactless payment) | Ein Zahlungsvorgang mit Karte oder einem anderen Mittel, bei dem sich Zahler und Händler (und/oder deren Geräte) am selben physischen Standort befinden und die Kommunikation zwischen mobilem Gerät und Verkaufsstelle (point of sale – POS) mittels kontaktloser Technologie stattfindet. |
Kontobelastungen durch einfache Buchung (debits from the account by simple book entry) | Eine Abbuchungstransaktion, die von einem Zahlungsdienstleister (einschließlich E-Geld-Emittenten) ohne einen spezifischen Transaktionsauftrag ausgelöst wird und durch einfache Buchung (Kontobelastung) auf ein Kundenkonto ausgeführt wird, d. h. ohne Einsatz eines herkömmlichen Zahlungsinstruments. Die folgenden Transaktionen werden in dieser Kategorie gemeldet: a) Zinserhebungen durch die Bank; b) Abbuchungen von Bankgebühren; c) Zahlungen von mit finanziellen Vermögenswerten verbundenen Steuern, wenn diese eine gesonderte Transaktion darstellen, jedoch nicht gesondert vom Kunden autorisiert wurden; d) Belastung von Kreditraten; und e) sonstige durch einfache Buchung getätigte Kontobelastungen. Diese Daten sind von der Kategorie „Lastschriften” ausgenommen. |
Kontoführender Zahlungsdienstleister (account servicing payment service provider) | „Kontoführender Zahlungsdienstleister” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 17 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Kontogutschriften durch einfache Buchung (credits to the accounts by simple book entry) | Eine Gutschrift, die von einem Zahlungsdienstleister (einschließlich E-Geld-Emittenten) ohne einen spezifischen Auftrag durch einfache Buchung ausgelöst wird. (Eine „einfache Buchung” ist die Gutschrift auf ein Kundenkonto, bei der kein herkömmliches Zahlungsinstrument zum Einsatz kommt). Die folgenden Transaktionen werden in dieser Kategorie gemeldet: a) Zinszahlungen des Instituts; b) Dividendenzahlungen des Instituts; c) Auszahlung einer Kreditsumme; und d) sonstige durch einfache Buchung getätigte Kontogutschriften. Diese Daten werden nicht in der Kategorie „Überweisungen” erfasst. |
Kontoinformationsdienst (account information service – AIS) | „Kontoinformationsdienst” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Kontoinformationsdienstleister (account information service provider) | „Kontoinformationsdienstleister” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 19 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Konzentrationsverhältnis (concentration ratio) | Der Marktanteil der fünf größten Sender von Zahlungsvorgängen in jedem System. Dies kann u. a. die Zentralbank sein. Bezogen auf ihr Volumen können sich die fünf größten Sender von Zahlungsvorgängen von den fünf größten Sendern von Zahlungsvorgängen in Bezug auf den Wert unterscheiden. Jeder Teilnehmer mit individuellem Zugang zum System wird gesondert gezählt, unabhängig davon, ob eine Verbindung zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern besteht. |
Kreditinstitut (credit Institution) | „Kreditinstitut” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013(7). |
Kreditkarte mit Kreditfunktion (credit card) | „Kreditkarte mit Kreditfunktion” hat dieselbe Bedeutung wie „Kreditkarte” in Artikel 2 Nummer 34 der Verordnung (EU) 2015/751. Für die Zwecke dieser Verordnung sind Kreditkarten ohne Kreditfunktion hiervon ausgenommen. |
Kreditkarte ohne Kreditfunktion (delayed debit card) |
Eine Karte, die es Karteninhabern ermöglicht, ein Konto beim Kartenemittenten mit ihren Käufen bis zu einem genehmigten Limit zu belasten. Die Saldoforderung aus diesem Konto wird am Ende eines im Voraus festgelegten Zeitraums vollständig beglichen. Der Karteninhaber muss in der Regel eine Jahresgebühr entrichten. Unterscheidungsmerkmal einer Kreditkarte ohne Kreditfunktion gegenüber einer Karte mit Kreditfunktion oder Debitfunktion ist die vertragliche Vereinbarung zur Gewährung einer Kreditlinie in Verbindung mit der Verpflichtung, die vollständige Saldoforderung am Ende eines im Voraus festgelegten Zeitraums zu begleichen, ohne dass Sollzinsen anfallen. Diese Art von Karte wird üblicherweise als „Charge Card” bezeichnet. |
Lastschrift (direct debit) | Der Begriff „Lastschrift” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Lastschrift, als Datei/Sammelastschrift ausgelöst (direct debit initiated in a file/batch) | Eine elektronisch ausgelöste Lastschrift, die Teil einer Gruppe von Lastschriften ist, die vom Zahlungsempfänger zusammen ausgelöst werden. Jede Lastschrift, die Teil einer Sammellastschrift ist, wird als separate Lastschrift gezählt, wenn die Anzahl der Transaktionen gemeldet wird. |
Lastschrift, als Einzellastschrift ausgelöst (direct debit initiated on a single payment basis) | Eine elektronisch ausgelöste Lastschrift, die von anderen Lastschriften unabhängig ist, d. h. die nicht Teil einer Gruppe von zusammen ausgelösten Lastschriften ist. |
Manipulation des Zahlers (manipulation of the payer) | „Manipulation des Zahlers” hat dieselbe Bedeutung wie in Leitlinie 1.1 Buchstabe b der EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen gemäß Artikel 96 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2018/05). |
Massenzahlungssystem (retail payment system – RPS) | „Massenzahlungssystem” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 22 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. |
Mobiler P2P-Zahlungsvorgang (P2P mobile payment solution) | Ein Vorgang, bei dem eine Einzelperson über ein Mobilgerät Zahlungen an eine andere Einzelperson (P2P) auslöst, bestätigt und/oder von einer solchen Person erhält. Die Zahlungsanweisung und sonstige Zahlungsdaten werden über ein Mobilgerät gesendet und/oder bestätigt. Eine eindeutige mobile Zahlungskennung, z. B. eine Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse, kann als Proxy zur Identifizierung des Zahlers und/oder Zahlungsempfängers verwendet werden. Mobile P2P-Zahlungsvorgänge können dazu genutzt werden, Überweisungen, Kartenzahlungen und/oder E-Geld-Zahlungsvorgänge auszulösen. |
Mobiler Zahlungsvorgang (mobile payment solution) | Ein Vorgang, bei dem Zahlungen ausgelöst werden, deren Zahlungsdaten und -anweisungen mittels Mobilfunk- und Datenübertragungstechnik über ein Mobilgerät gesendet und/oder bestätigt werden. Zu dieser Kategorie zählen E-Wallets und andere mobile Zahlungsvorgänge, bei denen P2P-Transaktionen (person-to-person) und/oder C2B-Transaktionen (consumer-to-business) ausgelöst werden können, d. h. Überweisungen, Kartenzahlungen und/oder E-Geld-Transaktionen. |
Monetäre Finanzinstitute (MFI) (monetary financial institutions – MFI) | „Monetäres Finanzinstitut” hat dieselbe Bedeutung wie in Anhang A Nummer 2.67 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013. |
NFC-Zahlung (near field communication (NFC) payment) | Ein kontaktloser Zahlungsvorgang mittels Nahfeldkommunikationstechnik (ISO/IEC-Norm 18092). |
Nicht autorisierte E-Geld-Kontotransaktion (unauthorised e-money account transaction) | Ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang im Sinne der nachstehenden Begriffsbestimmung, bezogen auf die Nutzung eines E-Geld-Kontos. |
Nicht autorisierter Zahlungsvorgang (unauthorised payment transaction) | „Nicht autorisierter Zahlungsvorgang” hat dieselbe Bedeutung wie in Leitlinie 1.1 Buchstabe a der Leitlinien EBA/GL/2018/05 über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen gemäß Artikel 96 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2018/05). |
Nicht-MFI (non-MFI) |
Jede natürliche oder juristische Person, die nicht zum MFI-Sektor gehört. Für die Zwecke der Zahlungsverkehrsstatistik sind alle Zahlungsdienstleister vom „Nicht-MFI” -Sektor ausgenommen. |
Online-Überweisung (online banking based credit transfer) | Eine Überweisung, die mittels Online-Banking und/oder Zahlungsauslösediensten ausgelöst wird. |
POS-Terminal (point of sale (POS) terminal) | Ein physisches Gerät, mit dem Zahlungsinformationen für C2B-Transaktionen (Käufe) an einer Verkaufsstelle in der Regel elektronisch erfasst werden. Die Zahlungsinformationen werden entweder manuell auf einem Papierbeleg oder elektronisch, d. h. per EFTPOS, erfasst. |
POS-Terminal, das E-Geld-Transaktionen akzeptiert (POS terminal accepting e-money transactions) | Ein POS-Terminal, das auch E-Geld-Zahlungen akzeptiert. E-Geld-Kartenterminals, die nur E-Geld-Zahlungen akzeptieren, werden hier nicht erfasst(8). |
POS-Transaktionen (ohne E-Geld-Transaktionen) |
Transaktionen, die an einem POS-Terminal mit Karte oder einem anderen Mittel über eine entsprechende Zahlungs-App durchgeführt werden. Transaktionen mit einer Karte mit E-Geldfunktion und Bargeldauszahlungen an POS-Terminals werden hier nicht erfasst. |
Scheck (cheque) | Eine unterzeichnete schriftliche Anweisung einer Partei, d. h. des Ausstellers, an eine andere Partei, d. h. den Bezogenen, der in der Regel ein Kreditinstitut ist, welche den Bezogenen verpflichtet, dem Aussteller oder einem vom Aussteller benannten Dritten auf Anforderung einen bestimmten Betrag vorbehaltlos zu zahlen. |
Sonstige direkte Teilnehmer (other direct participants) | Jeder direkte Teilnehmer an einem Zahlungssystem außer Kreditinstitute und Zentralbanken. |
Sonstige Finanzinstitute (other financial institutions) | Alle an einem Zahlungssystem teilnehmenden Finanzinstitute, die der Aufsicht der jeweiligen Behörden, d. h. entweder der Zentralbank oder der Aufsichtsbehörde, unterstehen, aber nicht unter die Begriffsbestimmung von „Kreditinstitute” fallen. |
Sonstige nicht in der Richtlinie (EU) 2015/2366) genannte Dienstleistungen (other services not included in Directive (EU) 2015/2366) | Alle Zahlungsdienste, die nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2366 erfasst werden und die keiner der in Anhang III genannten sonstigen Kategorien von Zahlungsdiensten zuzuordnen sind. |
Sonstige Zahlungsdienste (other payment services) | Alle Zahlungsdienste, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2366 erfasst werden, aber keiner der in Anhang III genannten sonstigen Kategorien von Zahlungsdiensten zuzuordnen sind. |
Sonstige Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten (other PSPs and e-money issuers) | Mit „sonstige Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten” sind „Zahlungsdienstleister” im Sinne derselben Bedeutung wie in diesem Anhang gemeint, jedoch sind Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute und Zentralbanken – jeweils gemäß der Begriffsbestimmung in diesem Anhang – hiervon ausgenommen. |
Sonstiger E-Geld-Emittent (other e-money issuer) | E-Geld-Emittenten außer E-Geld-Institute und Kreditinstitute. Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld-Emittent” . |
Staat (general government) | „Staat” hat dieselbe Bedeutung wie der Sektor Staat (S.13) im Sinne von Anhang A Nummern 2.111 bis 2.117 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013. |
Starke Kundenauthentifizierung (strong customer authentification – SCA) | „Starke Kundenauthentifizierung” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 30 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Terminal zum Aufladen und Entladen von E-Geld-Karten (e-money card loading and unloading terminal) | Ein Terminal, an dem ein elektronischer Geldwert eines E-Geld-Emittenten auf den Inhaber einer Karte mit E-Geldfunktion übertragen werden kann und umgekehrt (d. h. Aufladen und Entladen). |
Terminal, das E-Geld-Karten akzeptiert (e-money card accepting terminal) | Ein Terminal, an dem ein Inhaber von E-Geld auf einer Karte mit E-Geldfunktion einen elektronischen Geldwert von seinem Guthaben auf das Guthaben eines Händlers oder anderen Begünstigten übertragen kann. |
Transaktion am Bankautomaten (ohne Transaktionen mit E-Geld) (ATM transaction (except e-money transactions)) | Ein Zahlungsvorgang(9), der an einem Bankautomaten mit einem kartengebundenen Zahlungsinstrument oder einem anderen Mittel durchgeführt wird. E-Geld-Zahlungsvorgänge werden hier nicht erfasst. |
Transaktionen an Terminals, an denen Transaktionen von ausländischen Zahlungsdienstleistern angenommen und abgerechnet werden, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten durchgeführt werden (transactions at terminals at which transactions are acquired by non-resident PSPs with cards issued by resident PSPs) |
Zahlungsvorgänge an allen Terminals, an denen Transaktionen von ausländischen Zahlungsdienstleistern angenommen und abgerechnet werden (d. h. unabhängig davon, ob sich die Terminals innerhalb oder außerhalb des Lands befinden, in dem der Zahlungsdienstleister seinen Standort hat), die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten durchgeführt werden. Geografische Aufschlüsselungen (gemäß Anhang III) beziehen sich auf das Land, in dem sich die Terminals befinden. |
Transaktionen an Terminals, an denen Transaktionen von inländischen Zahlungsdienstleistern angenommen und abgerechnet werden, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten durchgeführt werden (transactions at terminals at which transactions are acquired by resident PSPs with cards issued by resident PSPs) |
Zahlungsvorgänge an allen Terminals, an denen Transaktionen von inländischen Zahlungsdienstleistern angenommen und abgerechnet werden (d. h. unabhängig davon, ob sich die Terminals innerhalb oder außerhalb des Lands befinden, in dem der Zahlungsdienstleister seinen Standort hat), die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten durchgeführt werden. Geografische Aufschlüsselungen (gemäß Anhang III) beziehen sich auf das Land, in dem sich die Terminals befinden. |
Transaktionen an Terminals, an denen Transaktionen von inländischen Zahlungsdienstleistern angenommen und abgerechnet werden, die mit von ausländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten durchgeführt werden (transactions at terminals at which transactions are acquired by resident PSPs with cards issued by non-resident PSPs) |
Zahlungsvorgänge an sämtlichen Terminals, an denen Transaktionen von inländischen Zahlungsdienstleistern angenommen und abgerechnet werden (d. h. unabhängig davon, ob sich die Terminals innerhalb oder außerhalb des Lands befinden, in dem der Zahlungsdienstleister seinen Standort hat), die mit von ausländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten durchgeführt werden. Geografische Aufschlüsselungen (gemäß Anhang III) beziehen sich auf das Land, in dem sich die Terminals befinden. |
Transaktionsrisikoanalyse (transaction risk analysis – TRA) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission genannte Ausnahme gilt. |
Übertragbare Einlagen (transferable deposits) | „Übertragbare Einlagen” hat dieselbe Bedeutung wie im Sinne der Instrumentenkategorien in Anhang II Teil 2 Nummer 9.1a der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33). |
Überweisung (credit transfer) | „Überweisung” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 24 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Überweisung, als Datei/Sammelüberweisung ausgelöst (credit transfer initiated in a file/batch) | Eine elektronisch ausgelöste Überweisung, die Teil einer Gruppe von Überweisungen ist, die vom Zahler über eine dedizierte Leitung zusammen ausgelöst werden. Jede Überweisung, die Teil einer Sammelüberweisung ist, wird bei der Meldung der Anzahl der Transaktionen als gesonderte Überweisung gezählt. |
Überweisung, als Einzelüberweisung ausgelöst (credit transfer initiated on a single payment basis) | Eine elektronisch ausgelöste Überweisung, die von anderen Überweisungen unabhängig ist, d. h. die nicht Teil einer Gruppe von zusammen ausgelösten Überweisungen ist. |
Überweisung, beleghaft ausgelöst (credit transfer initiated in paper-based form) | Eine Überweisung, die vom Zahler in Papierform oder durch Anweisung am Schalter (over the counter – OTC) einer Bank zur Durchführung einer Überweisung ausgelöst wird, sowie alle sonstigen Überweisungen, die manuell bearbeitet werden. |
Überweisung, elektronisch ausgelöst (credit transfers initiated electronically) | Jede Überweisung, die der Zahler nicht beleghaft, sondern elektronisch in Auftrag gibt. |
Unbeaufsichtigte Terminals für Verkehrsnutzungsentgelte und Parkgebühren (unattended terminals for transport fares or parking fees) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission genannte Ausnahme gilt. |
Vereinbarung zur Teilnahme auf mehreren Ebenen (tiering arrangement) | Eine Vereinbarung zur gestuften Teilnahme an einem System, bei der indirekte Teilnehmer auf die Dienste direkter Teilnehmer angewiesen sind, um Transaktionen durchzuführen. |
Verkaufsstelle (POS) (point of sale) | „Verkaufsstelle” (POS) hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 Nummer 29 der Verordnung (EU) 2015/751. |
Verlust oder Diebstahl einer E-Geld-Karte (lost or stolen e-money card) | Eine Form von Betrug, die sich aus der vom Karteninhaber nicht ausdrücklich, stillschweigend oder scheinbar autorisierten Nutzung einer verlorenen oder gestohlenen E-Geld-Karte ergibt. |
Verlust oder Diebstahl einer Karte (lost or stolen card) | Eine Form von Betrug, die sich aus der vom Karteninhaber nicht ausdrücklich, stillschweigend oder scheinbar autorisierten Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen kartengebundenen Zahlungsinstruments (Debitkarte, Kreditkarte ohne Kreditfunktion oder Kreditkarte mit Kreditfunktion) ergibt. |
Verluste aufgrund von Betrug je Haftungsträger (losses due to fraud per liability bearer) | „Verluste aufgrund von Betrug je Haftungsträger” hat dieselbe Bedeutung wie in Leitlinie 1.6 Buchstabe b der EBA-Leitlinien über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen gemäß Artikel 96 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2018/05). |
Vertrauenswürdige Empfänger (trusted beneficiaries) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission genannte Ausnahme gilt. |
Vom Händler ausgelöster Zahlungsvorgang (merchant initiated transaction – MIT) | „Vom Händler ausgelöster Zahlungsvorgang” hat dieselbe Bedeutung wie in Anhang II Teil C Fußnote 4 der EBA-Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2018/05 zur Meldung von Betrugsfällen nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) (EBA/GL/2020/01). |
Von Unternehmen genutzte, sichere Zahlungsprozesse und -protokolle (secure corporate payment processes and protocols) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission genannte Ausnahme gilt. |
Wiederkehrender Zahlungsvorgang (recurring transaction) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission genannte Ausnahme gilt. |
Zahler (payer) | „Zahler” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 8 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlung an die eigene Person (payment to self) | Zahlungsvorgänge, für welche die in Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission genannte Ausnahme gilt. |
Zahlungsauftrag (payment order) | „Zahlungsauftrag” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 13 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsauslösedienst (payment initiation service) | „Zahlungsauslösedienst” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 15 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsauslösedienstleister (payment initiation service provider – PISP) | „Zahlungsauslösedienstleister” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsdienst (payment service) | „Zahlungsdienst” bezeichnet eine der in Anhang I der Richtlinie (EU) 2015/2366 aufgeführten gewerblichen Tätigkeiten oder einen der in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a dieser Verordnung aufgeführten Dienste. |
Zahlungsdienstleister (payment service provider – PSP) | „Zahlungsdienstleister” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 11 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsdienstnutzer (payment service user – PSU) | „Zahlungsdienstnutzer” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 10 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsempfänger (payee) | „Zahlungsempfänger” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 9 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsinstitut (payment institution) | „Zahlungsinstitut” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungsinstrument (payment instrument) | „Zahlungsinstrument” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 14 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungskonto (payment account) | „Zahlungskonto” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 12 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlungssystem (payment system) | „Zahlungssystem” hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2015/2366. |
Zahlverfahren (payment scheme) | Ein formelles, standardisiertes und gemeinsames Regelwerk für den Werttransfer zwischen Endnutzern mittels elektronischer Zahlungsinstrumente. Es wird von einem Leitungsorgan geführt. |
Zahlverfahren für Lastschriften (direct debit payment scheme) | Vgl. die Begriffsbestimmung von „Zahlverfahren” . Zu den internationalen Lastschriftverfahren zählen die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) und die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business-to-Business Direct Debit). |
Zahlverfahren für Überweisungen (credit transfer payment scheme) | Vgl. die Begriffsbestimmung von „Zahlverfahren” . Zu den internationalen Zahlverfahren zählen die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) und die SEPA-Echtzeitüberweisung (SEPA Instant Credit Transfer). |
Zentralbank (central bank) | „Zentralbank” hat dieselbe Bedeutung wie der Teilsektor Zentralbank (S.121) im Sinne von Anhang A Nummern 2.72 bis 2.74 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013. |
Zweigstelle (branch) |
Eine Geschäftsstelle, die nicht die Hauptverwaltung ist und die sich im Berichtsland befindet und von einem Zahlungsdienstleister errichtet wurde, der in einem anderen Land rechtlich eingetragen ist. Sie verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit und betreibt unmittelbar sämtliche oder einen Teil der Geschäfte, die mit der Tätigkeit eines Zahlungsdienstleisters verbunden sind. Alle im Berichtsland errichteten Geschäftsstellen, die von demselben, in einem anderen Land rechtlich eingetragenen Institut errichtet wurden, bilden eine einzige Zweigstelle. Jede dieser Geschäftsstellen wird als einzelne Geschäftsstelle gezählt. |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) Nr. 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1).
- (2)
Vgl. die Begriffsbestimmung von „Zahlungsauftrag” in diesem Anhang.
- (3)
Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und sichere offene Standards für die Kommunikation (ABl. L 69 vom 13.3.2018, S. 23).
- (4)
Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld” in diesem Anhang.
- (5)
Grenzüberschreitende kartengebundene Zahlungsvorgänge, wie in Anhang II definiert, erfordern Angaben zum Sitz des Geschäftspartners und zum Standort der Verkaufsstelle (POS), damit ermittelt werden kann, ob die kartengebundenen Zahlungsvorgänge grenzüberschreitende kartengebundene Zahlungsvorgänge sind. Daher sind der Sitz des Geschäftspartners und der Standort der Verkaufsstelle (POS) zusammen zu melden.
- (6)
Verordnung (EU) Nr. 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1).
- (7)
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
- (8)
Vgl. die Begriffsbestimmung von „E-Geld-Kartenterminal” in diesem Anhang.
- (9)
Vgl. die Begriffsbestimmung von „Zahlungsvorgang” in dieser Verordnung.
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